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Mit Kassenmanipulationen wird betrogen.

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Manipulation von Registrierkassen: Bund will stärker gegen Steuerbetrug vorgehen

Um Steuerbetrug zu verhindern, soll es ab 2019 nur noch fälschungssichere elektronische Registrierkassen geben. Das könnte dem Staat Milliardeneinnahmen bringen.

Geschäftsleute, die elektronische Registrierkassen einsetzen, müssen bald investieren: Die Bundesregierung will den offenbar steigenden Steuerbetrug durch die Manipulierung der Kassen erschweren und zum 1. Januar 2019 den Einsatz fälschungssicherer Kassensysteme vorschreiben. Von da an dürfen dann in allen Läden mit elektronischen Systemen nur noch zertifizierte Kassen eingesetzt werden. Das sieht der Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vor, das Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) demnächst vorlegen und mit den Ländern abstimmen will.
Ladenbesitzer und Händler, welche keine elektronischen Kassen nutzen, können aufatmen – eine Pflicht, solche zertifizierten Geräte einzusetzen, wird es nicht geben. Auch soll es keine Umsatzgrenze geben, von der an elektronische Kassen genutzt werden müssen, wie es am Donnerstag aus dem Bundesfinanzministerium hieß. Traditionelle Handkassen bleiben also möglich – bei größeren Umsätzen allerdings gelten sie als betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll, denn elektronische Kassen erleichtern die Buchführung.

2,5 Millionen Kassen

In Deutschland werden derzeit etwa 2,5 Millionen elektronische Registrierkassen genutzt. Die Nachrüstung mit fälschungssicheren Geräten oder die Neuanschaffung zertifizierter Kassensysteme wird die Wirtschaft Schätzungen zufolge 400 bis 500 Millionen Euro kosten. Wie viel der Fiskus mehr an Steuern einnehmen wird, ist unklar. Im Bundesfinanzministerium wird die oft genannte Summe von Steuerausfällen in Höhe von zehn Milliarden Euro jährlich durch Kassenmanipulationen zwar nicht kommentiert – doch dürften die Mehreinnahmen durch die Einführung eines fälschungssicheren Systems beträchtlich sein. Es bestehe jedenfalls dringender Handlungsbedarf, heißt es im Ministerium. Denn die Fälschungen sind für Steuerprüfer meist nicht zu erkennen. In der Gastronomie, im Handel und manchen Dienstleistungsbranchen, in denen viel mit Bargeld bezahlt wird, ist der Steuerbetrug durch die Manipulation von Registrierkassen nach Erkenntnissen der Steuerbehörden durchaus verbreitet. Das ist etwa durch den Einsatz von Spezialsoftware möglich, welche die Registrierung von Eingaben unterbindet, verändert oder nachträglich löscht. Dadurch werden Einnahmen verschleiert, die darauf fällige Umsatzsteuer wird hinterzogen. Das „Frisieren“ der Kassensysteme soll verhindert werden, indem ein System vorgeschrieben wird, das aus drei Komponenten bestehen soll: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Dafür wird mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein Zertifizierungsverfahren entwickelt. Ein bestimmtes technisches Verfahren zu favorisieren, wie etwa das bereits genutzte Chipkartensystem, lehnt das Finanzministerium ab. Das sogenannte „Insika“-Verfahren wird als zu anfällig für neuerliche Manipulationen erachtet. Man möchte im Bundesfinanzministerium offenbar ein „technologieoffenes“ System schaffen, das immer auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden kann.

Kein nachträgliches Löschen mehr

Ziel sei, dass ab 2019 kein protokollierter Kasseneintrag mehr nachträglich gelöscht oder verändert werden kann. Der Entscheidung, jetzt einen Gesetzentwurf vorzulegen, ging ein jahrelanges Gerangel zwischen Bund und Ländern voraus. Denn der Umsatzsteuerbetrug durch die Manipulation von Kassen ist keineswegs ein neues Phänomen., Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Jahr 2003 auf das Problem hingewiesen und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Doch gab es Unstimmigkeiten über das geeignete Gegenmittel. Ein in Hamburg getestetes Modell mit fälschungssicheren Geräten in Taxis etwa wird im Bundesfinanzministerium als zu teuer angesehen, weil es mit einer Subvention von 1200 Euro je Gerät einhergeht. Im vorigen Jahr hatten die Finanzminister der Länder, denen die Steuerverwaltung untersteht, den Bund aufgefordert, eine Regelung zu treffen. Ob sie nun die vom Bund gewählte Lösung mitmachen, wird sich zeigen.

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