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Wirtschaft: Mannesmann-Verfahren wird zur Schlammschlacht

Ackermann-Verteidiger legen Dienstaufsichtsbeschwerde ein – Beweisanträge und Stellungnahmen ziehen den Prozess in die Länge

Düsseldorf (tas). Im MannesmannVerfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht hat die Verteidigung des angeklagten Deutsche- Bank-Chefs Josef Ackermann der Staatsanwaltschaft Verleumdung vorgeworfen. Am Mittwoch attackierten die Ackermann-Anwälte die Staatsanwaltschaft daher mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die sie beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen einlegten. „Die Beweisanträge der Staatsanwaltschaft betreffen nicht mehr das Verfahren, sondern sollen die Person Ackermann beschädigen“, sagte dessen Anwalt Eberhard Kempf. Die Staatsanwälte Johannes Puls und Dirk Negenborn wiesen die Vorwürfe als „Polemik“ zurück.

In der Beschwerde, die Kempf und sein Anwaltskollege Klaus Volk dem nordrhein-westfälischen Justizminister Wolfgang Gerhards übermittelten, heißt es: „Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft steht in krassem Gegensatz zu den Grundregeln eines fairen Verfahrens.“ Die Anklage habe „nicht nur durch eine üble Nachrede das Ansehen unseres Mandaten herabgewürdigt und seine Persönlichkeitsrechte verletzt“, sondern ihn wahrheitswidrig einer Straftat bezichtigt. Darunter leide auch das Ansehen der Deutschen Bank.

In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft sieben Beweisanträge gestellt, die sich unter anderem gegen den angeklagten Chefbanker richten. Vorwurf: Als Leiter der Mannesmann-Hauptversammlung im Jahr 2000 habe Ackermann die Aktionäre bewusst falsch über die Verwendung des Gewinns aus dem Geschäftsjahr 1999 informiert. Er habe verschleiert, dass die Millionenprämien für damalige Mannesmann-Manager mit einem Dividendenverzicht des Hauptaktionärs Vodafone finanziert worden seien. Ackermanns Verteidiger halten diesen Vorwurf für eine bewusste Falschdarstellung. Tatsächlich habe der Dividendenverzicht des Haupteigentümers ausschließlich steuerliche Gründe gehabt, sagte Kempf.

Obwohl das Gericht über die bereits gestellten Beweisanträge der Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden hat, legten die Ankläger am Mittwoch neue vor. Weil sich auch die Stellungnahmen der Verteidiger mehren, wird ein schnelles Ende des bis Ende Juni angesetzten Verfahrens immer unwahrscheinlicher. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer bereitete die Parteien schon darauf vor, sich Gedanken über die weitere Terminplanung und eine eventuelle Sommerpause Ende August zu machen.

Der Zusammenbruch des bisherigen Zeitplans hat einen Grund: Koppenhöfer hatte in einer Zwischenbilanz Ende März bereits deutlich erkennen lassen, dass den Angeklagten nach bisherigem Stand keine strafrechtlichen Taten nachzuweisen seien. Rechtsexperten werten das als klaren Freispruch, kritisieren aber auch, dass sich die Richterin ohne Not zu weit aus dem Fenster gelehnt habe. Seitdem versucht die Staatsanwaltschaft mit zahlreichen Beweisanträgen das Gericht doch noch von der Schuld der Angeklagten zu überzeugen.

Im Mannesmann-Prozess geht es um rund 60 Millionen Euro, die ehemaligen Mannesmann-Managern in Form von Prämien und Abfindungen überwiesen wurden. Ackermann hatte diese Zahlungen als Mitglied des Aufsichtsrates von Mannesmann genehmigt und muss sich nun mit weiteren fünf Angeklagten gegen den Vorwurf der Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten.

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