zum Hauptinhalt
Die Farbe rot gehört zum Markenzeichen sowohl der Sparkasse als auch der Santander-Bank.

© dpa

Markenfarbe Rot: Sparkassen-Rot bleibt geschützt

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zur Verwendung zugunsten der Markenfarbe der Sparkassen gefällt. Die spanische Santander-Bank konnte sich in dem Rechtstreit nicht durchsetzen.

Nach neun Jahren Rechtsstreit haben sich die Sparkassen durchgesetzt. Ihre Farbe Rot bleibt weiterhin geschützt. Der spanische Konkurrent Santander kann nicht die Löschung der Farbmarke durchsetzen – und sie damit selbst benutzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag endgültig entschieden. Der BGH ist der Überzeugung, dass der allgemeine Verkehr die Farbe Rot im Finanzbereich den Sparkassen zuordne. Jedenfalls seit 2015 sei das Rot „verkehrsdurchgesetzt“, wie es der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher in bestem Juristendeutsch ausdrückte.

Der Prozess um die Verwendung der Farbe glich einer Achterbahn

Bis zu diesem Schlusswort hatte der Prozess nicht nur lange gedauert, er glich auch einer Achterbahn. 2002 ließ sich der Sparkassenverband sein „Rot“ als geschützte Marke eintragen. Dann trat die spanische Dienstleistungsbank Santander auch auf den deutschen Markt. Da auch sie ein rotes Rechteck mit weißer Aufschrift benutzt, beantragte sie die Löschung der Farbe Rot für die Sparkassen. Das Patentamt lehnte die Löschung ab, daraufhin ging die Sache zum Bundespatentgericht in München. Das legte wiederum die Sache dem Europäischen Gerichtshof vor, der 2014 im Grundsatz zugunsten von Santander entschied. Daraufhin beschloss das Bundespatentgericht 2015 die Löschung. Hiergegen ging wiederum der Sparkassenverband vor und rief den BGH in Karlsruhe an. Der hatte nun das letzte Wort. Zwischenzeitlich hatten die Streitparteien auch viele Gutachten in Auftrag gegeben, die aber nicht wirklich eindeutig ausfielen und handwerkliche Mängel aufwiesen. 48 Prozent der Befragten verbanden im Finanzsektor die Farbe Rot mit den Sparkassen. Das waren eigentlich zwei Prozent zu wenig. Nur wenn die Hälfte des allgemeinen Verkehrs die Farbe eindeutig zuordnet, gehen die Richter von einer Durchsetzung einer allgemeinen Farbmarke aus.

Die Sparkasse führt in Deutschland mehr als 150000 Geschäftsstellen

Dennoch bejahte der BGH jetzt die Verkehrsdurchsetzung und damit den Schutz der Farbe Rot für die Sparkassen. Eine Gesamtschau ergebe das, so der Vorsitzende Büscher. Zu beachten seien neben den Gutachten, dass die Sparkassen mehr als 15000 Geschäftsstellen in Deutschland unterhielten, über eine noch viel höhere Zahl an (roten) Geldautomaten verfügten und sich seit 2003 nach und nach ein einheitliches Erscheinungsbild aufbauten. (AZ: I ZR 52/15)

Die Auseinandersetzung ist noch nicht ganz zu Ende

Der Streit zwischen dem Sparkassenverband und Santander ist aber noch nicht ganz zu Ende. Denn auch die Sparkassen haben noch Klagen gegen Santander laufen. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg beantragt der Verband, dass Santander künftig nicht mehr mit dem rot-weißen Label auftritt, denn es bestehe Verwechslungsgefahr. Nach dem neuen BGH-Urteil dürften die Chancen der Sparkassen gestiegen sein, dass sie ihre Unterlassungsklage gewinnen. Santander müsste sich dann wohl eine neue Farbe aussuchen. Allerdings kündigte das spanische Bankenhaus am Donnerstag an, man wolle prüfen, ob man gegen das BGH-Urteil vorgehen könne. Übersetzt heißt das, Santander überlegt Verfassungsbeschwerde einzulegen. Möglich ist das natürlich, aber aufschiebende Wirkung hat sie nicht. Das BGH-Urteil ist rechtskräftig und gültig.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false