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Muskelspiele. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei ihrem Auftritt am Dienstag in Brüssel. Foto: Virginia Mayo/AP/dpa

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Marktbeherrschende Stellung missbraucht: EU-Rekordstrafe gegen Google "ist ein Präzedenzfall"

Die Rekord-Kartellstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro wegen Missbrauchs bei der Produkt-Suche ist für Brüssel nur der Anfang.

Seit Jahren untersucht die EU-Kommission einen möglichen Machtmissbrauch durch Google. Am Dienstag endlich konnte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager das Ergebnis verkünden: 2,42 Milliarden Euro Strafe muss der US-Konzern zahlen. Die bislang höchste Geldbuße von einer Milliarde hatte ihre Behörde 2009 gegen den Chiphersteller Intel verhängt.

Google hat nun 90 Tage Zeit, um seine Suchmaschine umzustellen

Konkret wirft sie Google vor, mit der eigenen Shopping-Suche andere Preisvergleichsportale zu benachteiligen. Mit dem Dienst werden bei der Suche nach Produkten Angebote prominent mit Preis und Foto angezeigt. Allerdings nur von Unternehmen, die dafür bezahlen. Google habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es die Ergebnisse in seinen Suchergebnissen oben auf Listen platziert und andere Vergleichsdienste herabgestuft habe, erklärte Vestager.

Google hat nun 90 Tage Zeit, um seine Suchmaschine umzustellen – ansonsten drohen weitere Strafen von bis zu fünf Prozent vom Tagesumsatz des Mutterkonzerns Alphabet. Das wären aktuell rund elf Millionen Euro pro Tag. „Wir werden die Entscheidung ausführlich prüfen, auch in Erwägung eines Einspruchs gegen die Entscheidung“, teilte der zuständige Google-Manager Kent Walker mit. Sollte das Unternehmen vor Gericht ziehen, dürfte sich der Streit Jahre hinziehen. Allerdings müsste Google möglicherweise derweil die Praxis ändern.

Sieben Jahre hatte die EU in dem Verfahren ermittelt. Vestagers Vorgänger Joaquín Almunia stand zwischenzeitlich vor einer Einigung mit Google. Die resolute Dänin trieb dann das Verfahren nach ihrem Amtsantritt 2014 mit Priorität voran. Bei der Untersuchung wurden 1,7 Milliarden Suchanfragen ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen, wie stark der Dienst das Nutzerverhalten verändert.

92 Prozent Verlust für deutsche Wettbewerber

So sind die Besucherzahlen der Wettbewerber in vielen Ländern um mehr als 80 Prozent zurückgegangen, in Deutschland sogar um 92 Prozent. „Wir haben seit Jahren unter Googles Handeln gelitten“, sagt Harry Saalfeld, der für das französische Vergleichsportal Kelkoo die Geschäfte im deutschsprachigen Raum leitet. So sei seit 2005 der Umsatz von 100 Millionen auf 40 Millionen Euro gesunken, die Zahl der jährlichen Nutzer von mehr als 200 Millionen auf sieben Millionen geschrumpft. „Statt mit der Entwicklung von Innovationen waren wir mit dem Überlebenskampf beschäftigt“, sagt Saalfeld.

Bei der deutschen Preissuchmaschine Idealo waren die Folgen nicht ganz so dramatisch. „Obwohl wir weiter gewachsen sind, waren die Auswirkungen spürbar“, sagt Idealo-Geschäftsführer Philipp-Christopher Peitsch. Denn die ersten Suchergebnisse sind die entscheidenden: Laut EU-Kommission entfallen 95 Prozent der Klicks auf die ersten zehn Treffer, das erste Ergebnis rufen sogar 35 Prozent aller Nutzer auf.

Vestager wirft Google zudem vor, Konkurrenten durch seine Algorithmen bewusst herabgestuft zu haben. So wurde der am besten platzierte Wettbewerber im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse angezeigt, andere sogar noch schlechter. „Kelkoo tauchte in Deutschland einige Jahre in den Suchergebnissen gar nicht mehr auf“, sagt Saalfeld. Google argumentiert hingegen, Nutzer würden direkte Links zu Produkten bevorzugen, statt auf Seiten zu gehen, wo sie weitersuchen müssten. Allerdings dürfte vielen Nutzern nicht klar sein, dass der Dienst keine unabhängige Produktsuchmaschine ist. "Die Google Produkt-Anzeige kann man leicht mit einem Preisvergleich verwechseln", sagt Peitsch. Dabei würden die Ergebnisse aber nicht nach Preis gelistet, sondern es werde Werbeanzeigenplatz meistbietend verkauft.

„Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall“

Die Strafe hat Folgen weit über dieses Angebot hinaus. „Die heutige Entscheidung ist ein Präzedenzfall“, betonte Vestager. Die Kommission habe sich darauf festgelegt, dass Google eine marktbeherrschende Position bei der Internet-Suche habe, und andere Dienste des Konzerns würden künftig auf dieser Basis unter die Lupe genommen. In zwei weiteren Verfahren wirft sie Google vor, den Wettbewerb zu verzerren. In einem geht es um das Smartphone-System Android. Im anderen um Googles Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung und den Teildienst, bei dem andere Google-Suchmasken einbinden können.

„Das wird auch Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken von anderen großen Anbietern haben“, sagt der Rechtsanwalt Thomas Höppner von der Kanzlei Hausfeld, der mehrere Beschwerdeführer vertritt. Denn auch gegen Amazon oder Apple könnte auf Grundlage der Entscheidung ermittelt werden. Daher glaubt Höppner: „Das ist eine historische Entscheidung, über die man noch viele Jahre reden wird“.

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