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Unter Druck in der Dieselaffäre: Der Volkswagen-Konzern

© dpa/Sina Schuldt

Update

Musterfeststellungsklage: Gericht legt VW einen Vergleich nahe

Das Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt die Massenklage gegen VW. 470.000 Besitzer eines VW-Diesel hoffen auf Geld.

Uwe Reinecke will es wissen. Er ist einer der knapp 470.000 VW-Besitzer, die sich der Massenklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen Volkswagen angeschlossen haben. An diesem Montag ist Reinecke von Göttingen nach Braunschweig gereist, um an der ersten Verhandlung des Oberlandesgerichts Braunschweig über die Musterfeststellungsklage teilzunehmen.

„Ich habe mich der Klage angeschlossen, weil das Software-Update Augenwischerei ist“, sagt Reinecke. 24.000 Euro hat er 2011 für sein Auto bezahlt, jetzt will er sein Geld zurück. Zumindest einen Teil. 160.000 Kilometer hat der Golf auf dem Tacho. „2000 Euro wären schon schön“, sagt Reinecke.

„Ganz, ganz viele Verbraucher interessieren sich für unseren Prozess“, betont Michael Neef. Er ist Vorsitzender Richter des für Musterfeststellungsklagen zuständigen vierten Senats. Das Oberlandesgericht hat deshalb den Congress Saal in der Stadthalle Braunschweig gemietet.

Doch von den 500 Plätzen bleibt der Großteil leer. Nur gut 120 Zuschauer sind nach Braunschweig gekommen, die meisten sind Anwälte oder Jurastudenten. Betroffene sind kaum zu sehen. Das könnte aber auch an Sturm Mortimer liegen, der über Braunschweig hinwegfegt und den Bahnhof vorübergehend lahmlegt.

Für den VW-Prozess wurde die Stadthalle Braunschweig zum Gerichtssaal. Am ersten Tag füllt sie sich nicht ganz.
Für den VW-Prozess wurde die Stadthalle Braunschweig zum Gerichtssaal. Am ersten Tag füllt sie sich nicht ganz.

© Ronny Hartmann/AFP

Die leeren Sitze im Saal ändern aber nichts daran, dass an diesem Montag ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben wird. Der vierte Senat des Oberlandesgerichts Braunschweig, die Anwälte, aber auch das Bundesamt für Justiz, das das Klageregister für die Musterklage führt, betreten juristisches Neuland.

Die Musterfeststellungsklage gibt es erst seit einem Jahr, VW ist der erste Testfall für das neue Instrument, das Verbrauchern „einfach und kostengünstig“ zu ihrem Recht verhelfen soll, wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Tagesspiegel-Interview gesagt hatte.

Hunderttausende Verbraucher machen mit. Sie hoffen, dass sich der VZBV mit seiner Klage durchsetzt. Haben die Verbraucherschützer Erfolg, steht am Ende gerichtlich fest, dass Volkswagen mit dem Einbau der Manipulationssoftware in die Dieselmotoren EA189 die Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.

Zwar muss am Ende jeder, der sich in das Klageregister eingetragen hat, nach Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens noch einmal seinen individuellen Schaden selbst einklagen, kann sich aber die Beweisführung weitgehend sparen.

Wie viele sind eigentlich verbindlich dabei? Das ist noch unklar

Möglich ist aber auch, dass Volkswagen einen Vergleich anbietet, so wie es der Wolfsburger Autokonzern schon in vielen Einzelverfahren getan hat. Die Verbraucherschützer möchten das, VW derzeit eher nicht. Auch Richter Neef gibt zu bedenken, dass ein Vergleich das Verfahren deutlich abkürzen würde. "Man sollte den Vergleich weiter in den Blick nehmen", mahnt der Richter. Allerdings seien die Vergleichsverhandlungen nicht einfach, betont er. Denn noch ist nicht klar, wie viele Menschen sich letztlich verbindlich der Klage angeschlossen haben. Bis zum heutigen Montag konnten sich Verbraucher nämlich noch aus dem Register abmelden. Erst danach wird man wissen, wie viele Kläger wirklich Teil der Massenklage sind.

Viele Anwälte sind der Meinung, dass Einzelklagen besser sind. Die Verfahren gehen schneller. Das könnte von Bedeutung sein, wenn Kunden für die Nutzung ihres Diesel zahlen müssen. Alte Autos, die viele Kilometer auf dem Buckel haben, bringen dann kaum noch Geld. Selbst wenn VW zum Schadensersatz verurteilt werden sollte.

Neef lässt keinen Zweifel daran, dass er eine solche Nutzungsentschädigung für angemessen hält. Zu Beginn der Verhandlung gibt er eine kurze rechtliche Einschätzung, „wohin die Reise gehen könnte“. Für die Verbraucher klingt diese Reiseroute nicht gerade positiv. Ansprüche aus den Kaufverträgen sieht er nur in den seltenen Fällen, dass Kunden ihre Autos direkt von VW gekauft haben. Verträge mit Händlern spielen bei der Musterfeststellungsklage keine Rolle.

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Zur Frage der Nutzungsentschädigung meint Neef, es sei nicht einzusehen, dass Verbraucher ihr Auto kostenlos nutzen können. Und auch bei der Frage, welchen Schaden die Verbraucher haben, neigt der Senat der Haltung des Autobauers zu. Viele andere Oberlandesgerichte finden, dass der Schaden für die Kunden schon darin liegt, dass sie ihr Auto niemals gekauft hätten, wenn sie von der Manipulation – Neef nennt das „Steuerungssoftware“ - gewusst hätten. Konsequenz: Kunden können nach Meinung dieser Gerichte den Kaufpreis zurückverlangen.

VW argumentiert anders: Nach dem Software-Update gibt es keinen Schaden mehr, sagt der Autobauer. Der vierte Senat des OLG scheint dem zuzuneigen. Man müsse den Schaden zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage benennen, meint Neef. Das Software-Update sei dabei von Bedeutung.

Noch sind die Ausführungen vorläufig, betont das Gericht. Doch bleibt es dabei, sind die wirtschaftlichen Aussichten der Musterkläger nicht gerade rosig.

Viele Aktenordner: Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen VW in Braunschweig
Viele Aktenordner: Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen VW in Braunschweig

© dpa/Sina Schuldt

Dass die Verbraucheranwälte dennoch von einem Erfolg sprechen, liegt daran, dass Neef und seine zwei Kollegen es durchaus für möglich halten, dass VW-Dieselkunden Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung bekommen können. Man ziehe das "sehr ernsthaft" in Betracht. Das ist deshalb bemerkenswert, weil das Landgericht Braunschweig und der 7. Senat des OLG Braunschweig das ablehnen - so wie alle Klagen, die vor diesen Gerichten im Kernland von VW wegen Dieselgate gegen VW erhoben worden sind. Das sei „ganz hervorragend“, sagt Tobias Ulbrich von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich, die zu den Kanzleien gehört, die für den VZBV klagen. Hinzu kommt: Auch als es um die Frage geht, welche der fast 60 Anträge der Musterkläger zulässig sind, ist Neef eher großzügig.

Auch in den für die Verbraucher eher kritischen Punkten gibt sich Anwalt Ulbrich gelassen. „Letztlich wird der Bundesgerichtshof befinden“, betont er. Das stimmt. Denn schon heute ist klar, dass das höchste deutsche Zivilgericht mit der Musterklage befasst sein wird. Neef und seine Kollegen wollen das Verfahren auf jeden Fall schnell durchziehen. Am 18. November wird wieder verhandelt, möglicherweise fällt dann schon ein Teilkurteil. 

Viele begnügen sich mit dem Software-Update

Vor vier Jahren war bekannt geworden, dass Volkswagen weltweit in Dieselmotoren eine Software eingebaut hat, die Abgase nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße reduziert. Es folgte der größte Skandal, in den VW je verwickelt war. Allein in den USA hat der Autokonzern inzwischen 25 Milliarden Dollar gezahlt, insgesamt sind es 30 Milliarden Dollar.

In Deutschland sind 2,4 Millionen Autos betroffen. Doch nur eine Minderheit der Kunden wehrt sich und klagt gegen Volkswagen auf Schadensersatz. Die meisten geben sich mit dem Software-Update zufrieden, der die Manipulationen beenden soll. Dabei sind die Aussichten, gegen VW vor Gericht zu gewinnen, für die Kunden gut.

Die Musterfeststellungsklage ist für all diejenigen gedacht, die klagen wollen, aber die Risiken der Klage möglichst gering halten wollen. Wie lange das Verfahren dauert wird, ist unklar. Sicher ist, dass nach dem Oberlandesgericht Braunschweig der Bundesgerichtshof mit der Sache befasst sein wird. VW glaubt, dass das Grundsatzurteil vier Jahre dauert, Verbraucherschützer halten zwei Jahre für möglich.

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