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Wirtschaft: Maßloser Ärger

Muss ein Carport in Brandenburg abgerissen werden, nur weil er ein wenig größer als geplant wurde?

WAS STEHT INS HAUS?

Wir haben vor Berlin ein Grundstück erworben und eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Carport beantragt. Nachdem die Maße abgesteckt waren, stellten wir fest, dass ein größerer Carport vorteilhafter wäre. Ähnlich größere Carports stehen in unserer unmittelbaren Umgebung, wovon wir uns haben inspirieren lassen. Der Bauträger meinte, die Vergrößerung sei kein Problem. Als der Carport stand, hat sich ein anderer Nachbar beim Bauamt beschwert, von wo wir einen Abrissbescheid erhielten. Der Nachbar klagt zivilrechtlich auf Beseitigung. Zu Recht?

WAS STEHT IM GESETZ?

Normalerweise benötigt man für die Errichtung einer Garage oder eines Carports, was gleichgestellt wird, keine gesonderte Baugenehmigung. Nur wenn gleichzeitig auch ein Einfamilienhaus gebaut wird, muss insgesamt eine einheitliche Baugenehmigung beantragt werden. In Ihrem Falle dürfte der Bauträger bereits über eine Genehmigung für den Bau des Carportes verfügt haben, den Wunsch Ihrerseits nach einer Vergrößerung hat er dann vermutlich beim Bauamt nicht mehr eingereicht. Insofern haben Sie zunächst tatsächlich baurechtswidrig gebaut beziehungsweise bauen lassen. Die Behörde hätte allerdings prüfen müssen, ob diese Baurechtswidrigkeit nicht nachträglich durch einen veränderten Bauantrag hätte geheilt werden können. Die Behörde hat nämlich ein entsprechendes Ermessen, was sie auch ausüben muss. Da in der Bauordnung Brandenburg geregelt ist, welche Ausmaße ein Carport haben darf, müssen Sie prüfen, ob diese Maße eingehalten sind. So darf ein Carport an der Grenze insgesamt nicht länger als 15 Meter und entlang der Grenze nicht länger als 9 Meter sein. Er darf keine größere Grundfläche als 50 Quadratmeter haben. Sollten diese Abmessungen eingehalten sein, haben Sie Anspruch auf diesen größeren Carport. So wie die Behörde ihr Ermessen sorgsam ausüben muss, hat auch Ihr Nachbar nur dann einen Anspruch auf Beseitigung, wenn eine Baugenehmigung auch im Nachhinein nicht mehr erteilt werden darf und er durch den Carport beeinträchtigt ist.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Nachbarstreitigkeiten sind bedauerlicherweise immer wieder ein leidiges Thema. Manche Nachbarn streiten sich schon dann, wenn ein hinzukommender Nachbar möglicherweise zunächst baurechtswidrig gebaut hat. Sie pochen auf die Einhaltung von Vorschriften, ohne vielleicht selbst konkret beeinträchtigt zu sein. Da in Ihrer Umgebung bereits gleichgroße Carports vorhanden sind, spricht einiges dafür, dass die Behörde ihr Ermessen nicht richtig ausgeübt hat und ihren Abrissbescheid aufheben muss. Das entscheidet das Verwaltungsgericht. Auch der Nachbar wird dann seine (zivilrechtliche) Klage verlieren. Anders verhält es sich allerdings, wenn die Ausmaße aus der Brandenburgischen Bauordnung nicht eingehalten worden sind. Dann muss der Carport tatsächlich abgerissen oder zumindest aber kleiner gebaut werden.

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