zum Hauptinhalt
Foto: Wolfgang Jargstorff, Fotolia

© Wolfgang Jargstorff - Fotolia

Mediation: Reden statt klagen

Schluss mit Kämpfen: Ein neues Gesetz soll Verbraucher ermuntern, sich gütlich zu einigen statt vor Gericht zu prozessieren.

Von Carla Neuhaus

Bernd und Martin Koch sind Brüder und doch grundverschieden: der eine Künstler, der andere Geschäftsmann. Ihren richtigen Namen wollen beide lieber nicht in der Zeitung lesen. „Wir leben wie in unterschiedlichen Welten“, sagt Martin, der Unternehmer. Als die Mutter stirbt, erben die beiden gemeinsam deren Haus in Dahlem. Martin will es verkaufen, Bernd, der zuletzt die Mutter gepflegt hat, will im Haus wohnen bleiben und sich darin ein Atelier einrichten. Die Situation ist verfahren. „Wenn ich vor Gericht gezogen wäre, würde ich heute wohl nicht mehr mit meinem Bruder reden“, sagt Martin. Sein Anwalt ist es schließlich, der ihm vorschlägt, einen Mediator einzuschalten.

Der fällt – anders als ein Richter – kein Urteil. Auch macht er keinen Lösungsvorschlag, wie es etwa ein Schlichter tun würde. „Stattdessen helfe ich den Parteien dabei, selbst eine Lösung zu finden“, sagt der Berliner Rechtsanwalt und Mediator Michael Plassmann. Noch in diesem Jahr soll die Mediation in Deutschland auch eine gesetzliche Grundlage bekommen.

In Plassmanns Büro im Diplomatenviertel nahe dem Tiergarten steht ein runder, brauner Tisch, daneben ein Flipchart. Hier versucht der Mediator in mehreren Sitzungen herauszufinden, was wirklich hinter dem Konflikt steckt. Dabei geht es nicht nur um rein juristische Fragen, auch etwas Psychologie gehört dazu. So stellt sich während einer Sitzung mit den beiden Brüdern heraus: Bernd wünscht sich von Martin mehr Anerkennung dafür, dass er über Jahre die kranke Mutter gepflegt hat. „Mir war lange nicht klar, was er wirklich für unsere Mutter geleistet hat“, gibt Martin zu. Am Ende der Mediation sollen die Brüder selbst zu einer Lösung kommen und sich darüber einigen, was mit dem gemeinsam geerbten Haus passiert.

Gerade Erbstreitigkeiten wie diese sind ein klassischer Fall für die Mediation. „Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn geschäftliche oder persönliche Beziehungen auf dem Spiel stehen“, weiß Plassmann. Anwendung findet die Mediation deshalb auch häufig im Familienrecht oder bei innerbetrieblichen Konflikten. Aber selbst im Strafrecht kann sie im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleichs eingesetzt werden. „Mediation lässt sich in fast allen Lebensbereichen anwenden“, sagt Ruth Stefanie Breuer von der Deutschen Stiftung Mediation.

In Ländern wie Großbritannien ist das Verfahren der außergerichtlichen Einigung bereits weit verbreitet, in Deutschland gewinnt sie langsam an Bedeutung. 65 Prozent der Deutschen ist die Mediation mittlerweile ein Begriff, hat eine Umfrage des Allensbach-Instituts ergeben.

Das Problem: Bislang gibt es hierzulande kaum Vorgaben, was als Mediation bezeichnet werden und wer sie anbieten darf. „Bislang können Sie sich im Prinzip auch Mediator nennen, wenn Sie nur einen Volkshochschulkurs zu dem Thema besucht haben“, kritisiert André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Lediglich für Anwälte, die als Mediatoren arbeiten, machen die Anwaltskammern schon jetzt Vorgaben für die Ausbildung. Dabei wird der Beruf aber längst nicht nur von Juristen ausgeübt, viele Mediatoren sind etwa auch gelernte Steuerberater oder Psychologen.

Ein neues Gesetz soll deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mediation abstecken. So soll es künftig eine zertifizierte Ausbildung zum Mediator geben, die mindestens 120 Stunden dauern muss. Sie soll „Verhandlungs- und Kommunikationstechniken“ sowie „Konfliktkompetenz“ vermitteln und praktische Übungen und Rollenspiele beinhalten. Aber noch hängt das Gesetz im Vermittlungsausschuss fest. Den hat der Bundesrat Mitte Februar angerufen, nachdem eine Mehrheit der Länder den bisherigen Gesetzentwurf abgelehnt hatte. Für Streit zwischen Bund und Ländern sorgt vor allem die Mediation, die von den Gerichten selbst angeboten wird.

So läuft die Mediation bei Gericht ab

Denn ein Großteil der deutschen Gerichte hat in der Vergangenheit Pilotprojekte aufgebaut, bei denen die Mediation auch dann eine Option ist, wenn einer der Streitenden bereits Klage erhoben hat. Die Mediation übernehmen in diesem Fall dafür ausgebildete Richter, die mit dem eigentlichen Gerichtsverfahren nicht betraut sind. Die Berliner Gerichte bieten die Mediation bereits seit 2006 an. Bislang bestimmen die Gerichte noch selbst, ob und wie bei ihnen diese alternative Form der Streitbeilegung praktiziert wird. Geht es jedoch nach der Bundespolitik, wird die gerichtsinterne Mediation künftig in ein sogenanntes „Güterichter-Modell“ überführt.

„Ein Güterichter hat eine andere Rolle als ein Mediator“, sagt Ruth Stefanie Breuer von der Deutschen Stiftung Mediation. Denn anders als der Mediator darf der Güterichter eine rechtliche Bewertung vornehmen und einen Lösungsvorschlag für den Konflikt machen.

Hinter der Diskussion um das Güterichter-Modell steht ein Streit zwischen gerichtsinternen und außergerichtlichen Mediatoren. Letzteren ist die Mediation durch Richter schon lange ein Dorn im Auge. Denn die ist, abgesehen von den Gerichtsgebühren, kostenlos. Für einen außergerichtlichen Mediator zahlen Verbraucher dagegen schnell mehrere hundert Euro die Stunde.

„Eine Mediationskostenhilfe ähnlich der Prozesskostenhilfe wird es wohl vorerst nicht geben“, sagt Wissenschaftler Niedostadek. Allerdings übernehmen etwa 75 Prozent der Rechtsschutzversicherungen schon jetzt Teile der Kosten für eine Mediation. Verbraucher sollten allerdings im Vorfeld klären, was die Versicherer genau leisten. Denn das ist unterschiedlich: Manche Versicherungen zahlen nur bis zu einem Maximalbetrag, andere nur für eine bestimmte Anzahl von Mediationsterminen.

Unabhängig davon, wie die gerichtsinterne Mediation bald ausgestaltet sein wird, dürfte die Mediation künftig eine größere Rolle in der deutschen Streitkultur spielen. Denn wer in Zukunft zum Gericht geht und dort Klage erhebt, muss angeben, ob er vorher den „Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösung“ unternommen hat. Wer keinen Mediator eingeschaltet hat, muss begründen, warum nicht. So sieht es das neue Gesetz vor.

Dennoch werden auch in Zukunft die Streitenden nicht zur Mediation gezwungen. „Mediation ist und bleibt ein rein freiwilliges Verfahren“, sagt Wissenschaftler Niedostadek. Schließlich sei die Gesprächsbereitschaft der Streitenden eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Mediation überhaupt Erfolg haben könne.

Auch muss am Ende der Mediation nicht zwangsläufig ein Ergebnis stehen. Zwar finden gut 80 Prozent der Teilnehmer während des Verfahrens eine Lösung, mit der beide Seiten leben können. Aber sowohl die Streitenden als auch der Mediator können das Gespräch jederzeit abbrechen.

Die beiden Brüder aus Berlin konnten sich am Ende der Mediation einigen: Der Künstler zahlt seinen Bruder aus. „Wir haben uns zwar auf einen geringeren Betrag geeinigt, als ich ihn vor Gericht bekommen hätte, aber damit wäre ich sicherlich nicht zufriedener“, sagt Martin Koch. Und die Mediation hatte noch etwas Gutes: „Es ist einfach alles, was lange unausgesprochen war, auf den Tisch gekommen“, erzählt Martin. Das Verhältnis zum Bruder habe sich gebessert. „Jetzt können wir auch wieder mal in aller Ruhe ein Bier zusammen trinken gehen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false