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Wirtschaft: Mehr als eine Affäre

Haftstrafe für Angeklagten im Telekom-Prozess

Bonn - Am Ende muss ein Abteilungsleiter die Verantwortung für einen der größten Datenschutzskandale in der jüngsten deutschen Geschichte allein tragen: Im Prozess um die Spitzelaffäre der Telekom verurteilte das Landgericht Bonn am Dienstag den Hauptangeklagten, den früheren Leiter der Konzernsicherheit, Klaus T., zu dreieinhalb Jahren Haft. Die damalige Telekom-Spitze um Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke und den Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel kam ungeschoren davon. Das Gericht deutete aber an, dass in dem Verfahren womöglich nicht alle bestraft wurden, die für die Affäre Verantwortung trugen.

Mit dem Prozess geht die juristische Aufklärung der Vorfälle bei der Telekom in den Jahren 2005 und 2006 weitgehend zu Ende. Bei der Begründung seines Urteils betonte der Vorsitzende Richter, Klaus Reinhoff, die besondere Schwere des Geschehenen: Die Vorkommnisse als Affäre zu bezeichnen, sei womöglich „noch zu tief gegriffen“, sagte Reinhoff. „Das sind massivste Straftaten, das ist keine Affäre.“ Bekannt geworden war der Datenschutzskandal 2008, nachdem die Telekom Strafanzeige erstattet hatte. Sie hatte systematisch Telefonverbindungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Journalisten auswerten lassen. Betroffen waren bis zu 60 Menschen, darunter Gewerkschaftsvertreter wie der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer. Ziel war es, herauszufinden, wer sensible interne Informationen an die Medien gab.

Ex-Konzernsicherheitschef T. wurde wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis, Betruges und Untreue gegen die Telekom verurteilt. Der 60-Jährige hatte sich vom Konzern rund 175 000 Euro auf sein Privatkonto überweisen lassen. Das inoffzielle Geld sollte dazu dienen, auf dunklen Kanälen an Informationen zu kommen. T. veruntreute das Geld jedoch und kaufte davon Unterhaltungselektronik und Möbel. Besonders aber T.s Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis wögen schwer, sagte der Richter. Der Ex-Abteilungsleiter habe sich teils Methoden bedient, „die nicht einmal dem Staat zustehen“. Dazu habe die Speicherung von Telefondaten gehört.

Angesichts des Betrugs von T. müsse „berücksichtigt werden, dass es ihm die Telekom mehr als einfach gemacht hat“, fügte Reinhoff hinzu. Bei den Methoden zur Aufklärung des Geheimnisverrats im Konzern wiederum habe sich Ex-Chef Ricke nicht über Einzelheiten informieren lassen. „So kann man sein Amt auch wahrnehmen“, kritisierte der Richter. AFP

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