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Wirtschaft: Mehr Chancen für Firmen und Gläubiger

BERLIN .Eine neue Insolvenzordnung, die als Gesetz bereits 1994 verabschiedet wurde, soll nun von Januar 1999 an die bisher geltende Konkurs- bzw.

BERLIN .Eine neue Insolvenzordnung, die als Gesetz bereits 1994 verabschiedet wurde, soll nun von Januar 1999 an die bisher geltende Konkurs- bzw.Gesamtvollstreckungsordnung ablösen.Ziel der neuen Vereinbarung ist es, den bisher praktizierten späten Eintritt in ein Konkursverfahren zu vermeiden, um Betriebsfortführungen und Sanierungen zu ermöglichen und die Insolvenzmasse zu Gunsten der Gläubiger zu erhöhen.

Die Erfahrung mit dem alten Recht hat gezeigt, daß Konkursanträge in aller Regel erst gestellt werden, wenn die Firma bereits alle Substanz verloren hat, jegliche auch vorübergehende Produktion unmöglich geworden ist und kein Vermögen mehr zur Verfügung steht.Rund 80 Prozent der Konkursfälle, so der Berliner Rechtsanwalt Peter Leonhardt in einem Fachvortrag vor Mitgliedern der Handwerkskammer, werden mangels Masse gar nicht erst eröffnet.Leidtragende sind die Gläubiger.Bei den etwa 30 000 Verfahren in jedem Jahr lag die Befriedungsquote bisher unter einem Prozent der jeweiligen Forderungen.Der Grund: Sicherheiten zum Beispiel der Banken, Versicherungen oder Arbeitnehmervertretungen kamen nicht in die Insolvenz-Masse.Hier hat der Gesetzgeber dazugelernt.

Kernpunkte der nun neugeordneten Konkursabläufe sind die Vorverlegung des Insolvenzzeitpunktes durch die Einführung einer bereits im Vorfeld erkennbaren drohenden Zahlungsunfähigkeit, die Einbeziehung der Sicherheiten in die Insolvenzmasse und eine flexible Verfahrensgestaltung durch die Gläubiger.Insbesondere diese den Gläubigern gegebene weitgehende Einflußmöglichkeit ist ein Schlüsselement der neuen Insolvenzordnung.Mit Hilfe eines sogenannten Insolvenzplans entscheiden die Gläubiger schon sehr früh über eine Betriebsfortführung oder die Verwertung des Schuldnervermögens.Bei der Vielzahl der ganz unterschiedlichen Forderungen schreibt das Gesetz allerdings vor, die einzelnen Interessen in Form eines Gläubigerausschusses zu bündeln.Nur dieser Ausschuß darf über den Insolvenzplan abstimmen.

Die gut organisierten Banken oder Versicherungen werden keine Probleme haben, das neue Gremium mit ihren Fachleuten zu besetzen.Schwerer haben es da schon die zahlreichen kleinen Handwerksbetriebe, bei den anstehenden Entscheidungen im Gläubigerausschuß vertreten zu sein.Ohne eine gezielte Organisationsform, die das breite Spektrum der unterschiedlichen Interessen zusammenfaßt, wird es nicht gehen.Ein weiteres Hindernis für den einzelnen Handwerksbetrieb, mit seiner Forderung Gehör zu finden, sind die im Interesse einer schnellen Schadensbegrenzung umgehend nach einem Insolvenzantrag agierenden vorläufigen Ausschüsse.Sie werden vom Gericht eingesetzt und erst nachträglich von den Gläubigern legitimiert.

Abhilfe soll hier ein bereits gegründeter Verein der Handwerker schaffen, der bei Gericht bekannt ist und sich durch Kompetenz und Masse der zu vertretenden Betriebe künftig im Kreise der Großgläubiger in den Ausschüssen durchsetzen kann.Vereinsvorsitzende ist die Berliner Rechtsanwältin Barbara Winkler.Der Verein, dem die Handwerksbetriebe für jährlich 50 DM beitreten können, darf keine Gewinne machen.Er wird für seine Mitglieder, nach Abzug des Verwaltungsaufwands, kostenlos tätig.

Besonderes Gewicht wird dieser Verein in den Gläubigerausschüssen auf Dauer allerdings nur bekommen, wenn möglichst viele Mitglieder hinter ihm stehen.Die Pleite des Baulöwen Jürgen Schneider hat gezeigt, daß im Fall großer Firmenzusammenbrüche der einzelne Handwerker kaum eine Chance hat, an sein Geld zu kommen.Eine gezielte Interessenvertretung könnte hier sicher mehr erreichen.

Anträge für eine Aufnahme sind zu richten an den Verein Berliner Handwerker in Insolvenzverfahren e.V., Handwerkskammer Berlin, Blücherstraße 68, 10961 Berlin.

PETER BOLM

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