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Wirtschaft: Mehr Durchblick und Auswahl für Fondsanleger

Die Bundesregierung modernisiert das Investmentrecht, um den Standort Deutschland zu stärken und die Geldanlage zu vereinfachen

Frankfurt (Main) (ina/HB). Das deutsche Investmentrecht wird aufpoliert und modernisiert. Fondsgesellschaften können künftig freier agieren, Anleger profitieren von größerer Fondsauswahl und erhöhter Produkttransparenz. Finanzminister Hans Eichel macht Ernst: Er will mit einem neuen Rechtsrahmen Nachteile gegenüber Standorten wie Luxemburg oder Irland wettmachen.

Der 137 Seiten starke Entwurf für das „Investmentmodernisierungsgesetz“ wurde am Dienstag vorgelegt. Das Werk soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Es fasst das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und das AuslandinvestmentGesetz zusammen, setzt die EU-Investmentrichtlinie um, sieht die Zulassung von Hedge- Fonds vor und bündelt steuerliche Regeln. Hedge-Fonds verfolgen mit geliehenen Aktien hochriskante Anlagestrategien.

Experten geben dem Entwurf nach erster Durchsicht eine gute Note. „Wir begrüßen es, insbesondere die Absicht, die Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland zu beseitigen“, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbandes BVI. Auch Investmentrechtler Thomas Paul, Partner der Anwaltssozietät Hengeler Müller, sagt: „Der erste Eindruck ist sehr positiv, denn es gibt insgesamt weniger Regeln.“ Wichtig sei die liberale Grundhaltung bei der Umsetzung der EU-Vorschriften: „Bei Regeln mit Gestaltungsspielraum für den nationalen Gesetzgeber hat man sich immer für die Option mit größtmöglichen Freiheiten entschieden“, sagt Paul.

Zügigere Genehmigung

Die Standortfrage ist ein heißes Thema. So sagt Clemens Gaebel, Leiter des Bereiches Recht und Wertpapiere bei Union Investment: „Die Fondsauflegung in Luxemburg dauert im Schnitt drei Wochen, in Deutschland drei bis sechs Monate – also viel länger.“ Deshalb haben deutsche Fonds auch ausländische Töchter, insbesondere in Luxemburg. Jetzt wird das Genehmigungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschleunigt. Gaebel: „Wenn die Geschäftsleiter des Fonds und die Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften erklären, macht das Amt nur noch seinen Stempel.“

Sven Zeller, Partner bei der Anwaltssozietät Clifford Chance Pünder, urteilt in diesem Zusammenhang: „Zur verbesserten Aufsicht werden elektronische Meldepflichten eingeführt.“ Zeller spricht von den vorgesehenen täglichen Meldepflichten der Transaktionen in den Fonds. „Das soll dem Anleger noch mehr Sicherheit bringen“, sagt BVI-Geschäftsführer Rüdiger Päsler. Anwalt Zeller aber merkt an: „Das bedeutet erhöhten Aufwand für die Investmentfirmen.“

Auch bei den Freiheiten in der Anlagepolitik macht Deutschland Nachteile gegenüber Luxemburg wett. Fonds können laut Gesetzentwurf in weit größerem Maße Derivate, also von Aktien abgeleitete Anlageprodukte wie Optionsscheine, einsetzen und damit eine flexiblere Anlagepolitik betreiben als bisher. „Jetzt haben wir die Luft, die wir gefordert haben – und die Termingeschäfte werden steuerlich auch nicht mehr erfasst“, sagt Gaebel von Union Investment. Er ergänzt allerdings: „Wie die Regeln genau aussehen, muss noch eine Rechtsverordnung klären, die vom Finanzministerium oder von der BaFin kommen kann."

Mit der Erlaubnis zur Verschmelzung von Fonds dürfte ein weiteres Handicap bald der Vergangenheit angehören. „Eine Verschmelzung mit einem ähnlichen Produkt ist oft besser als eine Auflösung“, sagt BVI-Mann Päsler. Das gelte für kleine und nicht rentabel zu verwaltende Fonds. „Aber auch bei Fusionen von Firmen und dann sich überlappenden Produktpaletten ist das ein Vorteil“, sagt er. „Und die Verschmelzung ist auch noch steuerneutral“, ergänzt Anwalt Paul.

Neue „Super-Fonds“

Eine wichtige Neuerung ist das in Branchenkreisen gerne als „Super-Fonds“ titulierte Produkt. „In Zukunft können Fonds in alle zugelassenen Instrumente anlegen, beispielsweise Wertpapiere, Immobilien, Geldmarktprodukte oder Dachfonds“, sagt Päsler. Diese Freiheit lässt der „Kreativität der Konstrukteure viel Raum“. Der BVI-Mann erwartet hier eine Reihe von Produktauflagen. Die Anlagebranche kehre damit im Grunde zur ursprünglichen Fondsidee der umfassenden Vermögensverwaltung zurück.

Auch die Anleger können sich über Verbesserungen freuen. Der so genannte vereinfachte Fondsprospekt wird ihnen künftig auf drei bis vier Seiten und in verständlicher Form die wesentlichen Fonds-Infos präsentieren.

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