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Wirtschaft: Mehr Rechte für Fahrgäste

Bundesrat will bessere Entschädigung bei Verspätung

Berlin - Der Bundesrat will Fahrgäste bei Zugverspätungen deutlich großzügiger entschädigen als es die Bundesregierung plant. Schon nach 30 Minuten Verspätung soll die Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises fällig werden und nicht erst nach einer Stunde, forderte die Länderkammer am Freitag. Nach 60 Minuten soll die Hälfte des Fahrpreises zurückgegeben werden – nicht erst nach zwei Stunden. Der gesetzliche Erstattungsanspruch müsse außerdem auch auf den Nahverkehr der Bahn und den übrigen öffentlichen Verkehr wie Bus- und Schiffsfahrten ausgedehnt werden, heißt es in einem langen Katalog von Forderungen an den Bund.

Die Bundesregierung wies dies zurück. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Alfred Hartenbach (SPD) erklärte, es wäre den Verbrauchern nicht zu vermitteln, wenn zu viele „Wohltaten“ für die Fahrgäste bei Verspätungen zur allgemeinen Verteuerung der Tickets führen würden.

Jetzt ist zunächst der Bundestag am Zuge, bevor sich der Bundesrat noch einmal mit dem Thema befassen wird. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf am 1. Oktober im Kabinett beschlossen. Nach Einschätzung des Justizministeriums werden zehn Millionen Bahn-Reisende vom Gesetz der Bundesregierung profitieren. Die Regelungen, die eine Verordnung der EU umsetzen, sollen möglichst vor der Hauptreisesaison 2009 in Kraft treten. Bislang sind die Fahrgäste auf die Kulanz der Bahn angewiesen, die freiwillig nur 20 Prozent des Preises in Gutscheinen verrechnet.dpa

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