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Wirtschaft: Mehr Rechte für Versicherungskunden

Justizministerin Zypries kündigt Reform des Versicherungsrechts an / Kommission legt Bericht vor

Berlin (hej). Die Bundesregierung will die Rechte der Verbraucher gegenüber Versicherungen stärken. Das bisherige Versicherungsvertragsrecht aus dem Jahr 1908 soll umfassend reformiert werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag in Berlin. Zuvor hatte die Expertenkommission, die seit vier Jahren an einer Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) arbeitet, ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Der Exertenbericht enthält zahlreiche Vorschläge, wie die Rechte der Versicherungskunden verbessert werden können. So soll es für abgeschlossene Verträge generell ein Widerrufsrecht geben, das bis 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins gelten soll. Die Kündigungsfristen sollen für lang laufende Verträge von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Zudem empfiehlt die Kommission:

Bessere Beratung: Versicherer und Versicherungsvermittler sollen künftig verpflichtet werden, die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden zu erfragen und die Beratung darauf abzustellen. Das Beratungsgespräch muss dokumentiert werden. Schlägt der Versicherungsvertreter nach Ende des Gesprächs unsinnige Policen vor, kann der Verbraucher Schadenersatz verlangen.

Informationspflichten vor Vertragsschluss. Bisher gilt: Verschweigen Kunden vor Vertragsschluss ihrer Versicherung wichtige Informationen (Beispiel: Vorerkrankungen bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung) oder sagen sie nicht die ganze Wahrheit, braucht der Versicherer nicht zu zahlen. Dieses „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ will die Kommission ändern. Künftig soll einfache Fahrlässigkeit auf Seiten des Versicherungskunden den Versicherer nicht mehr zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen.

Zahlungsverzug: Heute können Versicherer so lange vom Vertrag zurücktreten, bis sie von ihren Neukunden den ersten Monatsbeitrag erhalten haben. Beispiel: Wer einen Autounfall baut, muss den Schaden komplett selber bezahlen, wenn die Erstprämie beim Versicherer nicht eingetroffen ist. Auch das will die Kommission ändern: Hat der Kunde die Säumnis nicht zu vertreten, muss die Versicherung den Schaden übernehmen.

Lebensversicherung: Kunden, die in den ersten Jahren kündigen, sollen künftig nicht mehr leer ausgehen, wenn sie ihren Vertrag kündigen. Die Lebensversicherer sollen gesetzlich verpflichtet werden, ihren Kunden einen Rückkaufwert von mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge zu garantieren. Bisher gehen die Prämien in den ersten drei Jahren voll für die Kosten, vor allem für die Vertreterprovision, drauf („Zillmerung“).

Krankenversicherung: Die Experten empfehlen, dass Privatpatienten künftig zumindest einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers mitnehmen sollen. Der gesetzlich vorgeschriebene, zehnprozentige Alterungszuschlag auf die Prämien soll übertragbar sein. Auf weitergehende Vorschläge hat sich die VVG-Kommission jedoch nicht einigen können.

Zypries kündigte an, die Vorschläge der Kommission zu prüfen. Einen Gesetzentwurf will die Ministerin bis Anfang kommenden Jahres vorlegen, das neue Gesetz soll möglichst schon vor der Sommerpause 2006 verabschiedet werden.

Versicherungswirtschaft und Verbraucherschützer lobten die Arbeit der Kommission, kündigten jedoch auch Änderungswünsche an. Kritik üben beide Seiten an den Reformvorschlägen zur Lebensversicherung. Während Verbraucherschützern die neue Kostenregelung nicht weit genug geht, hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrückkaufwerte für eine Benachteiligung aller Versicherungskunden: Um die garantierten Rückkaufwerte bereitzustellen, seien die Versicherer gezwungen, in kurzfristig verfügbare und damit weniger rentierliche Wertpapiere zu investieren, kritisierte der GDV.

Auch mit der „Aufweichung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ und den verstärkten Beratungspflichten, denen Versicherer und Versicherungsvermittler künftig ausgesetzt sein sollen, will sich die Versicherungsbranche nicht abfinden.

Dagegen hätten sich Verbraucherschützer in vielen Punkten noch strengere Regeln gewünscht. Beim ersten Beratungsgespräch sollte Versicherern und Versicherungsvermittlern vorgeschrieben werden, eine verbindliche Risikoanalyse vorzunehmen, sagte Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Auch die Regelungen zur Zillmerung hält Scholl für „unbefriedigend“. Zudem setzt sich der VZBV dafür ein, die Kündigungsfrist für langfristige Verträge noch weiter abzusenken – auf zwei Jahre.

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