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Wirtschaft: Mehr Rechte im Kampf gegen Raubkopierer geplant

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) springt der Musikindustrie im Kampf gegen Raubkopierer zur Seite. In einem Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechts-Gesetzes (UrhG) erteilt sie den Bemühungen der Branche, dem illegalen Brennen von CDs und Vertreiben digitalisierter Musik im Internet durch technische Verschlüsselungen Herr zu werden, ihren Segen.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) springt der Musikindustrie im Kampf gegen Raubkopierer zur Seite. In einem Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechts-Gesetzes (UrhG) erteilt sie den Bemühungen der Branche, dem illegalen Brennen von CDs und Vertreiben digitalisierter Musik im Internet durch technische Verschlüsselungen Herr zu werden, ihren Segen. Laut Entwurf soll das Knacken von Verschlüsselungen oder anderen Zugangskontroll-Mechanismen verboten werden.

Die technischen Zugangs-Kontrollen sind der große Hoffnungsträger der Musikindustrie im Kampf gegen die steigende Zahl von Raubkopien. Durch sie ist eine umfassende Kontrolle möglich. Dieses "Digital Rights Management" (DRM) gilt allerdings in den Augen vieler Kritiker als problematisch. Denn die Industrie könne dadurch den Konsum ihrer Produkte weitgehend kontrollieren. Ein DRM-System könnte etwa so beschaffen sein, dass eine gekaufte CD nur auf bestimmten Abspielgeräten oder nur für eine bestimmte Zeit angehört werden kann.

Die Gesetzesnovelle soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Sie setzt eine EU-Richtlinie um, die ihrerseits Vorgaben aus internationalen Verträgen zum Urheberschutz folgt. Verstöße werden mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet - es sei denn, die Tat wird "ausschließlich zum eigenen Gebrauch" des Täters oder "persönlich verbundener Personen" begangen.

Rainer Kuhnen, Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz und DRM-Kritiker, hält diese Ausnahme für ein großes Schlupfloch: Jetzt sei "anzuraten, dass jeder, der das Hacken nicht kann, sich doch irgendwie mit einer solchermaßen kompetenten Person persönlich verbindet", erklärt Kuhnen.

An diesen Punkt knüpft auch die Union ihre Kritik: Damit würde "die Sanktion leer laufen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Geis, dem Handelsblatt. "Wenn man sanktioniert, muss man alles erfassen." In einem Punkt schränkt der Entwurf die Urheberrechte ein: Vervielfältigungen, um ansonsten nicht verfügbare Werke für Behinderte zugänglich machen (z.B. Hörbücher für Blinde), sollen künftig von Gesetzes wegen erlaubt sein.

ms, HB

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