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Wirtschaft: Mehr Schutz der Kleinen vor den Multis Neues Kartellrecht soll Rechtssicherheit schaffen

Berlin Das am Freitag im Bundestag beschlossene neue Kartellrecht gibt nach Darstellung der Bundesregierung kleineren Unternehmen mehr Spielräume für Kooperationen und stärkt ihre Position gegenüber Großabnehmern. Im Vermittlungsausschuss hatten sich Bundestag und Bundesrat auf die Einführung einer so genannten „Legalausnahme“ verständigt.

Berlin Das am Freitag im Bundestag beschlossene neue Kartellrecht gibt nach Darstellung der Bundesregierung kleineren Unternehmen mehr Spielräume für Kooperationen und stärkt ihre Position gegenüber Großabnehmern. Im Vermittlungsausschuss hatten sich Bundestag und Bundesrat auf die Einführung einer so genannten „Legalausnahme“ verständigt. Damit müssen künftig Fusionen von Unternehmen nicht mehr bei den Kartellbehörden angemeldet und genehmigt werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dadurch werden vor allem bei der Fusion von kleineren Unternehmen langwierige Prüfungsverfahren der Wettbewerbsbehörden und komplizierte Einspruchsverfahren vermieden. Ob die fusionsinteressierten Unternehmen den kartellrechtlichen Bestimmungen entsprechen, können sie sich vor der Fusion vom Kartellamt bestätigen lassen. Wirtschaftsstaatssekretär Bernd Pfaffenbach nannte dieses Verfahren am Freitag einen „wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau“.

Das neue Gesetz passt das deutsche Kartellrecht an europäische Vorgaben an. „Damit wird das deutsche Wettbewerbsrecht europatauglich“, sagte Pfaffenbach. Das wiederum schaffe mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Allerdings sieht das Gesetz auch eine Reihe von schärferen Kontroll- und Sanktionsmechanismen für Verstöße gegen Wettbewerbsbehinderungen vor. So müssen Unternehmen, die sich über unerlaubte Kartellabsprachen Wettbewerbsvorteile verschaffen, mit Bußgeldern von bis zu zehn Prozent ihres Umsatzes rechnen. Außerdem sieht das neue Wettbewerbsrecht eine verschärfte Missbrauchsaufsicht vor. Großabnehmern wird untersagt, ihre Macht durch nicht sachlich gebotene und wiederholte Forderungen nach Sonderkonditionen zu missbrauchen. Auch das Verbot von nicht nur gelegentlichen Waren-Angeboten unter dem Einstandspreis wird verschärft. Diese Regelung betrifft vor allem das Verhältnis von mittelständischen Lieferanten und Großkonzernen, etwa im Handel, aber auch in der Automobilbranche. Pfaffenbach räumte allerdings ein, dass es schwierig sein werde, dies durchzusetzen. Schließlich bedürfe es in solchen Fällen eines Klägers, der nicht immer leicht zu finden sei.

Verbraucherverbänden sichert das neue Recht mehr Beteiligung und erweiterte Klagemöglichkeiten in Kartellverfahren. asi

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