Das Bundeskabinett hat ein Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Am 24.September soll der Bundesrat abstimmen. Die wichtigsten Regelungen:
Die rund 1700 Strom und Gasnetzbetreiber unterliegen künftig staatlicher Aufsicht.
Verbraucher und Verbraucherverbände erhalten ein Beschwerderecht bei der zuständigen Regulierungsbehörde.
Rechnungen sollen aufschlüsseln, aus welchen Quellen wie Atom- oder Wasserkraft die bezogene Energie stammt.
Netzbetreiber, die höhere Entgelte für die Strom- und Gasdurchleitung als der Durchschnitt vergleichbarer Netzbetreiber verlangen, müssen sich beim Regulierer rechtfertigen.
Nach dem Muster des Bundeskartellamts soll eventueller Missbrauch überwacht werden.
Strom- und Gaskonzerne müssen andere Firmenteile vom Netzbetrieb trennen.dpa
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