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Wirtschaft: Mehr Transparenz für die Aufsicht

Experten fordern kleinere Kontrollgremien, um effektiver arbeiten zu können

Berlin - Der Mannesmann-Prozess hat nicht nur Zweifel an Vorständen in Deutschland aufkommen lassen. Auch die Rolle der Aufsichtsräte ist ins Zwielicht geraten. Denn Joachim Funk war durch seine Funktion als Aufsichtsratschef von Mannesmann der Einzige der Angeklagten, der über die Prämien für andere und eine Millionenabfindung für sich selbst entschieden hat.

Mit dem Freispruch für Funk hat sich die Lage nicht verändert. Schon seit längerem drängen Experten darauf, dass die deutschen Aufsichtsräte grundlegend reformiert werden. Allzu oft enschuldigten Aufsichtsräte „mit dem Hinweis auf die gesetzlich gebotene Vertraulichkeit“ die mangelnde Transparenz ihrer Arbeit, sagte Christian Strenger, Mitglied der Corporate-Governance-Kommission dem Tagesspiegel. Er beklagte auch, dass in den Aufsichtsräten zu viele Personen sitzen würden, um überhaupt effektiv arbeiten zu können. So hätte der Mannesmann-Prozess zum Beispiel vermieden werden können, wenn die Prämien und Abfindungen einfach den betroffenen Aktionären auf der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt worden wären. Außerdem findet Strenger, die Zahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsgremien sei zu hoch.

Tatsächlich ist es gerade die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die internationalen Investoren oft kritisieren. Doch an das Thema wagen sich höchstens Wissenschaftler heran. Manager halten sich lieber zurück – und warten auf neue Richtlinien der Europäischen Union. Im Juni hatte Wettbewerbskommissar Frits Bolkestein bereits Grundlinien einer neuen EU-weiten Regelung vorgestellt. Die wichtigste Forderung darin: Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder. Und die Kriterien sind so gefasst, dass der mittlerweile sehr beliebte Wechsel von Vorstandsvorsitzenden nach Amtsende auf den Aufsichtsratschefsessel nur noch mit fünfjähriger Verzögerung erlaubt sein wird und dass es kaum noch ein Arbeitnehmervertreter in das Gremium schaffen dürfte.

Für Strenger von der Corporate-Governance-Kommission geht es bei der Reform neben Unabhängigkeit und Vertrauensbildung um Effizienz. Durch die paritätische Mitbestimmung würden Entscheidungen „häufig nicht sach- und zielorientiert diskutiert“, sondern „vor dem Hintergrund der jeweiligen Interessen von Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern“. Außerdem forderte Strenger die Aufsichtsräte auf, mehr Rat von außen einzuholen. Dies werde oft unterlassen, weil man sich „auch im Detail keine mangelnde Kompetenz zuschreiben lassen“ wolle. Wobei Aufsichtsräte eine „erstaunliche Zurückhaltung“ zeigten, wenn es um den Besuch von entsprechenden Fortbildungseinrichtungen gehe. Sie verließen sich offenbar lieber auf ihre langjährige Erfahrung.

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