zum Hauptinhalt
Aus Alt mach Neu. Der Staat fördert Wärmedämmung und den Austausch von Fenstern. Elf Prozent der Kosten für die Modernisierung dürfen Eigentümer auf die Mieter umlegen.

© Kai-Uwe Heinrich

Mehrbelastung und steigende Preise: Auch 2013 wird für Berlins Mieter ein teures Jahr

Berliner müssen sich auch 2013 auf kräftige Mietsteigerungen einstellen. Es trifft vor allem jene, die eine neue Bleibe suchen - mit Mietsteigerungen von bis zu 30 Prozent. Aber auch auf Mieter, die in ihrer Wohnung bleiben, könnten kräftige Mehrkosten zukommen - unter anderem wegen eines umstrittenen Preistreibers.

Berliner müssen sich nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds in diesem Jahr auf kräftige Mietsteigerungen einstellen. Die Mieten für bereits bestehende Verträge würden im Durchschnitt um vier bis fünf Prozent steigen, sagte Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten dem Tagesspiegel. In besonders beliebten Bezirken wie Prenzlauer Berg oder Mitte seien jedoch auch deutlich höhere Aufschläge möglich. Besonders teuer wird es für diejenigen, die eine neue Wohnung suchen, warnt Siebenkotten. Bei Neuvermietungen rechnet der Mieterschützer mit Mietpreissteigerungen von zehn Prozent und mehr. „Der Run auf Berlin hält an“, sagte Siebenkotten.

Das bekommen vor allem diejenigen zu spüren, die auf der Suche nach einer Bleibe sind. „Wir kennen Fälle, bei denen der Vermieter die Miete um 30 Prozent erhöht hat, nachdem der alte Mieter ausgezogen ist“, sagte Siebenkotten – „ohne dass er einen Schlag an der Wohnung getan hätte“. In anderen Ballungsräumen sei das Problem jedoch noch größer. In Frankfurt am Main gebe es Aufschläge für Neumieter von 40 Prozent, in München sogar von 50 Prozent.

Das Problem: Während es für Erhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen gesetzliche Schranken gibt, sind Vermieter bei Neuvermietungen frei. Der Mieterbund hatte gefordert, im Zuge der aktuellen Mietrechtsreform auch bei Neuverträgen Höchstgrenzen einzuziehen, hat sich damit aber nicht durchsetzen können. Dagegen beschloss der Bundestag im Dezember zumindest eine stärkere Begrenzung von Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen. In besonders begehrten Städten oder Stadtvierteln soll die Miete innerhalb von drei Jahren künftig nur noch um 15 Prozent statt bislang um 20 Prozent steigen – wenn die Bundesländer eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen. Berlin ist dazu entschlossen. „Wir streben eine Regelung an, die ganz Berlin betrifft und nicht nur einzelne Viertel“, sagte Petra Rohland von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Tagesspiegel.

Der Senat versucht seit längerem, den Anstieg der Mieten zu begrenzen. So hatten sich die sechs städtischen Wohnungsgesellschaften bereits im September im Rahmen eines freiwilligen Mietbündnisses verpflichtet, die Mieten innerhalb von vier Jahren um maximal 15 Prozent zu erhöhen. Die Absprache betrifft rund 280 000 Wohnungen. Privatvermieter sind jedoch außen vor.

Zu den Preistreibern am Wohnungsmarkt könnte sich nach Meinung des Deutschen Mieterbunds auch die energetische Sanierung von Mietshäusern entwickeln. Der Bund fördert diese Modernisierungen (Wärmedämmung, Austausch von Fenstern und Heizungen, Solaranlagen) nicht nur mit dem Geld der Steuerzahler, sondern kommt den Vermietern auch im Mietrecht entgegen. So sollen Mieter nach dem geplanten Mietrechtsänderungsgesetz Baulärm, Schmutz und weitere Beeinträchtigungen künftig drei Monate lang entschädigungslos hinnehmen müssen, wenn es sich um Arbeiten im Rahmen einer energetischen Modernisierung handelt. „Es braucht Anreize, damit gerade auch kleine Vermieter in die energetische Wohnraumsanierung investieren“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Tagesspiegel.

Die Ministerin hält die Regelung für „sachgerecht“. Der Ausschluss erstrecke sich auf längstens drei Monate und greife zudem nur bei Maßnahmen, „die tatsächlich Endenergie einsparen und damit dem Mieter in der Regel durch Senkung der Heizkosten zugute kommen“, verteidigte die FDP-Politikerin die geplante Reform.

Beim Mieterbund sieht man das anders. Da der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen kann, ist die Sanierung für die Mieter finanziell ein Minusgeschäft. „Auf zwei Drittel der Kosten bleibt der Mieter sitzen“, kritisiert Siebenkotten. Auch den dreimonatigen Ausschluss des Minderungsrechts hält der Mieterschützer für falsch. „Der Mieter soll zahlen, obwohl der Vermieter nicht die 100-prozentige Leistung bringt“, ärgert sich Siebenkotten. Der Bundestag hat die Reform bereits beschlossen, am 1. Februar befasst sich der Bundesrat mit dem neuen Gesetz, das im Frühjahr in Kraft treten soll. Die Länderkammer kann das Vorhaben jedoch nur aufhalten, aber nicht zu Fall bringen, weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Aber schon heute ist klar, dass der Streit weitergeht – vor Gericht. „Es wird Musterprozesse geben“, sagte Siebenkotten, „wir werden das unterstützen“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false