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Wirtschaft: Metallindustrie: Weiterbildung gehört nicht zum Tarifvertrag

In der Metallindustrie bahnt sich ein Konflikt um die betriebliche Weiterbildung an. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall lehnt den von der IG Metall geforderten Tarifvertrag über einen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Qualifizierung ab.

In der Metallindustrie bahnt sich ein Konflikt um die betriebliche Weiterbildung an. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall lehnt den von der IG Metall geforderten Tarifvertrag über einen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Qualifizierung ab. "Ich bezweifle, dass eine tarifvertragliche Regelung sinnvoll ist", sagte Gesamtmetallpräsident Martin Kannegiesser dem Handelsblatt. Für IG Metall-Chef Klaus Zwickel ist ein verbindlicher Weiterbildungsanspruch zentrales Thema in diesem Jahr. Über einen Tarifvertrag will die Gewerkschaft erreichen, dass die Unternehmen die Kosten übernehmen und ihre Mitarbeiter freistellen. Sollten sich die Arbeitgeber querstellen, droht die IG Metall mit der Mobilisierung ihrer Mitglieder bis hin zum Streik. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will sich der Weiterbildung annehmen. Beim nächsten Treffen des Bündnisses für Arbeit voraussichtlich Anfang März steht eine "Qualifizierungsoffensive" auf der Tagesordnung. Kannegiesser betonte, die Unternehmen würden für Weiterbildung jedes Jahr über sieben Milliarden Mark ausgeben. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf die Weiterbildung sei jedoch wegen der unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten und der Vielfalt der Unternehmen der falsche Weg. Qualifizierung sei eindeutig ein betriebliches Thema und könne deshalb nicht durch Flächentarifvertrag geregelt werden.

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