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Wirtschaft: Microsoft: Der Konzern hat noch lange nicht gewonnen

Wall Street jubilierte nicht gerade, reagierte aber positiv: Um 2,2 Prozent stiegen die Microsoft-Aktien, als bekannt wurde, dass ein Berufungsgericht sich gegen die Aufspaltung von Microsoft in zwei Unternehmen ausgesprochen hatte. Wenn es allerdings nach US-Kartellrechtsexperten gegangen wäre, dann hätte der Kurs sogar sinken können: Sie halten die Entscheidung für eine klare Niederlage für Microsoft.

Wall Street jubilierte nicht gerade, reagierte aber positiv: Um 2,2 Prozent stiegen die Microsoft-Aktien, als bekannt wurde, dass ein Berufungsgericht sich gegen die Aufspaltung von Microsoft in zwei Unternehmen ausgesprochen hatte. Wenn es allerdings nach US-Kartellrechtsexperten gegangen wäre, dann hätte der Kurs sogar sinken können: Sie halten die Entscheidung für eine klare Niederlage für Microsoft.

Denn was das Gericht beibehielt, ist der Vorwurf, der weltweit größte Softwarekonzern habe mit einigen Geschäftspraktiken auf illegale Weise versucht, sein Monopol bei Betriebsystemen für PCs aufrechtzuerhalten. "Nach wie vor ist Microsoft eindeutig einer Reihe von Kartellrechtsverstößen für schuldig befunden", sagt Tom Lenard von der Washingtoner Denkfabrik Progress and Freedom Foundation. Damit sei der Hauptvorwurf der Regierung bestätigt worden. "Ich kann nicht sehen, wie man das als Sieg interpretieren soll."

Auch ein Anwalt, der für Microsoft in dem Fall tätig war, bestätigt, dass der Konzern eigentlich mit einer positiveren Entscheidung gerechnet hat. Bereits Ende Februar diesen Jahres stellte das Berufungsgericht bei einer mündlichen Anhörung die Zerschlagung von Microsoft in Frage. Es sei daher bereits erwartet worden, dass sich auch die endgültige Entscheidung gegen eine Aufspaltung des Konzern richten würde. "Die eigentliche Überraschung ist, dass der Vorwurf des Monopolmissbrauchs aufrecht erhalten wurde", erklärt der Microsoft-Anwalt.

Zwar halten viele Beobachter eine Zerschlagung von Microsoft für unwahrscheinlich, rechtlich möglich ist sie jedoch immer noch. Der mit sieben zu null Stimmen eindeutige Richterbeschluss verweist die Klage an ein Bezirksgericht. "Alle Rechtsmittel sind immer noch offen", meint Jonathan Baker, Jura-Professor an der American University in Washington. "Das ist ein großer Sieg für das Justizministerium. Der Hauptanklagepunkt ist aufrechterhalten worden."

Für den weiteren Verlauf gibt es jetzt drei Möglichkeiten: Zum einen kann Microsoft direkt den Obersten Gerichtshof anrufen. Zum zweiten kann der Softwarekonzern abwarten, wie der neue Richter des Bezirksgerichts, zu dem der Fall nun zurückverwiesen wurde, entscheidet. Gegen diese Entscheidung könnten dann sowohl Microsoft als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen. Das Berufungsgericht kann den Fall dann entweder ein zweites Mal zurückverweisen oder ein endgültiges Urteil sprechen. Falls eine Partei gegen dieses Urteil wieder in Berufung gehen sollte, landet der Vorgang beim Obersten Gerichtshof. Die Alternative zum Weg durch die Instanzen ist eine außergerichtliche Einigung.

Da bereits zwei Gerichte Microsoft des Monopolmissbrauchs beschuldigt haben, scheint die Ausgangsposition von Microsoft in einem juristischen Streit nicht besonders günstig. Thomas Hazlett vom Wirtschaftsforschungsinstitut American Enterprise Institute (AEI) ist deshalb überzeugt, dass Microsoft alles daran setzen wird, um sich außergerichtlich mit der Staatsanwaltschaft zu einigen. In einer ersten Stellungnahme zum Urteil erklärte sich Microsoft-Chairman Bill Gates denn auch bereit, die verbleibenden Fragen am Verhandlungstisch zu lösen.

Neben der Staatsanwaltschaft klagen allerdings noch 19 Bundesstaaten gegen das Computerunternehmen. Selbst wenn sich das Justizministerium mit Microsoft einig werden sollte, könnten die einzelnen Staaten darauf bestehen, dass der Fall vor Gericht entschieden wird. "Das würde sich über Jahre hinziehen", sagt Hazlett, der zur Zeit an einem Buch über die Geschäftsstrategie von Microsoft arbeitet. Die US-Kartellbehörden untersuchen Microsoft seit 1990. Das Verfahren stützt sich auf das Sherman-Antikartell-Gesetz, nach dem 1984 bereits die Telefongesellschaft AT & T nach zehnjährigem Verfahren aufgespalten wurde.

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