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Microsoft-Urteil: Die Auswirkungen für die Verbraucher

In der Software-Industrie wird das Microsoft-Urteil der EU-Richter einen Meilenstein setzen. Doch was haben die Verbraucher von der Entscheidung?

Konzerne wie Microsoft werden künftig penibel darauf achten müssen, sich in den von Luxemburg aufgezeigten Grenzen am Markt zu bewegen. Für die Verbraucher werden die Auswirkungen des Richterspruchs dagegen wesentlich weniger spektakulär ausfallen.

Die von der EU-Kommission kritisierte Koppelung von Windows Media Player mit dem Betriebssystem Windows ist für "Otto-Normal-Anwender" schon lange kein Thema mehr. Die von Brüssel erzwungene Windows-Variante ohne eingebauten Media-Player hat sich am Markt als Flop erwiesen. Bei diesem Thema ist die Karawane ohnehin längst weitergezogen. Mit Videoportalen wie YouTube hat sich die "Flash"-Technologie von Microsoft-Konkurrent Adobe als dominierendes Multimedia-Format im Web durchgesetzt, nicht der "Windows Media Player". Microsoft tritt hier mit seiner neuen Technologie "Silverlight" als Herausforderer an, allerdings nicht als Marktführer.

Apple bei Downloads vor Microsoft

Auch den Markt der Download-Portale führt nicht Microsoft mit seinem Windows-Media-System an, sondern Apple mit "iTunes" und der Kopierschutztechnik "FairPlay". Aktuell sehen sich sowohl Microsoft als auch Apple mit dem Trend konfrontiert, dass Inhalteanbieter auf einen für die Verbraucher zu komplexen Kopierschutz verzichten und nicht mehr unbedingt auf Plattformen wie "iTunes" oder "Zune" angewiesen sind.

Auch im Unternehmensmarkt wird das Urteil der EU-Richter keine Umwälzung auslösen. Unabhängig von dem EU-Verfahren ist bei allen führenden Softwareherstellern die Botschaft angekommen, dass die meisten Kunden keine isolierten Insel-Lösungen mehr wünschen. Microsoft hat in den vergangenen Jahren in einer Reihe von Vereinbarungen mit Wettbewerbern wie Sun Microsystems oder Novell solche Schnittstellen-Lösungen definiert.

Die Vertragspartner von Microsoft werden künftig bei Verhandlungen mit dem Softwareriesen eine bessere Ausgangsposition haben, denn die Richter in Luxemburg haben die möglichen Lizenzgebühren für solche Schnittstellen-Informationen deutlich gedeckelt. Gleichzeitig wurde Microsoft verpflichtet, die Wettbewerber umfangreich zu informieren, wie diese mit ihren Lösungen an Microsoft-Systeme andocken können. (mit dpa)

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