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Wirtschaft: Milliardenloch in den Sozialkassen Probleme zu Jahresbeginn Regierung will nichts tun

Berlin - Trotz der günstigen Konjunktur hat die gesetzliche Sozialversicherung in den ersten drei Monaten dieses Jahres ein Milliardendefizit gemacht. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte, klaffte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein Loch von 3,4 Milliarden Euro.

Berlin - Trotz der günstigen Konjunktur hat die gesetzliche Sozialversicherung in den ersten drei Monaten dieses Jahres ein Milliardendefizit gemacht. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte, klaffte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein Loch von 3,4 Milliarden Euro. Wegen der starken Schwankungen im Jahresverlauf wollten die Statistiker aber keine Prognose über die weitere Entwicklung abgeben. Im vergangenen Jahr hatte die gesetzliche Sozialversicherung einen Überschuss von 20,5 Milliarden Euro verzeichnet.

Das Bundesarbeitsministerium erklärte die Zahlen mit rein statistischen Effekten. Im vergangenen Jahr hatte die Sozialversicherung wegen eines veränderten Zahltermins ausnahmsweise 13 Monatsbeiträge erhalten. Auch die Union sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. „Wenn die Zahlen nicht schlechter werden, gibt es keinen Anlass zur Besorgnis“, sagte der CSU-Arbeitsmarktexperte Stefan Müller dem Tagesspiegel.

Widersprüchliche Signale für die Finanzen der Sozialversicherung kamen am Mittwoch aus Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) beschäftigte sich in zwei Grundsatzurteilen mit dem zusätzlichen Pflegebeitrag für Kinderlose und mit dem erhöhten Krankenkassenbeitrag für Rentner.

Pflegebeitrag. Anders als bisher darf die gesetzliche Pflegeversicherung keine zusätzlichen Beiträge von Stiefeltern mit erwachsenen Kindern mehr verlangen, entschied das BSG. Laut Gesetz müssen Kinderlose seit dem 1. Januar 2005 einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 Prozent zahlen. Die Pflegekassen haben in ihren Satzungen bestimmt, dass auch Stiefeltern diesen Beitrag aufbringen müssen, wenn ihre Kinder 23 Jahre oder älter sind. Diese Altersgrenze hat das BSG jetzt gekippt. Im Gesetz seien solche Grenzen nicht aufgeführt, hieß es (Az: B 12 P 4/06 R).

Rentner. Dagegen segnete das Gericht die Mehrbelastung der Rentner durch die Gesundheitsreform 2005 ab. Es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass Rentner wie alle gesetzlich Versicherten seit dem 1. Juli 2005 mehr als die Hälfte ihrer Krankenversicherungsbeiträge allein tragen müssen. Der zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,45 Prozent der Rente sei eine „gerechtfertigte Belastung“ (Az: B 12 R 21/06 R). Gegen das „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ hatte ein Rentner geklagt, weil der zusätzliche Kassenbeitrag ursprünglich der Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld dienen sollte. Krankengeld können Rentner aber nicht beziehen. Das BSG stellte jedoch klar, dass im Gesetz kein konkreter Verwendungszweck steht. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Man werde die Begründung des Gerichts prüfen, sagte Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK, dem Tagesspiegel: „Wenn wir eine Chance sehen, werden wir auf jeden Fall Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.“ Heike Jahberg

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