zum Hauptinhalt
Zu teuer? Das findet zumindest der Kläger in Großbritannien. Er will mehr als 16 Milliarden Euro für die Verbraucher erstreiten.

© REUTERS

Milliardenprozess gegen Kreditkartenunternehmen: Aufschläge über Gebühr bei Mastercard

Hat Mastercard jahrelang zu viel kassiert? Ja, sagt Brüssel. In Großbritannien gibt es eine Milliardenklage. Kunden hoffen auf neue Richtlinie.

Jahrzehntelang war es für die Kreditkartenunternehmen ein sicheres und lukratives Geschäft: Wenn ein Kunde mit Mastercard oder Visa bezahlt, übernehmen die Kartenfirmen die Zahlungsabwicklung für den Händler und bekommen dafür Gebühren. Nach Meinung der EU-Kommission haben die Unternehmen dabei jedoch übertrieben, allen voran der Branchenzweite Mastercard. In mehreren Verfahren hat Brüssel Mastercard wegen überhöhter Gebühren ins Visier genommen, auch der Europäische Gerichtshof entschied bereits gegen das US-Unternehmen. Nun droht Mastercard neuer Ärger. In Großbritannien wird das Unternehmen auf umgerechnet knapp 16,7 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt. Der Vorwurf: Der Kreditkartenanbieter soll mit überhöhten Gebühren Verbrauchern jahrelang indirekt geschadet haben, heißt es in der Klageschrift. Sollte der Klage stattgegeben werden, könnten rund 46 Millionen britische Verbraucher Ansprüche auf eine Entschädigung haben. Angeblich handelt es sich um die größte Schadenersatzklage in der Geschichte Großbritanniens. Mastercard weist die Anschuldigungen zurück. „Wir liefern wertvolle Dienste, indem wir Sicherheit, Bequemlichkeit und Verbraucherschutz bieten“, sagte James Thorpe, Sprecher der britischen Mastercard-Tochter am Freitag. Mastercard müsse in Zahlungsdienste investieren, um den ständig steigenden Verbraucheransprüchen gerecht zu werden.

Zu hohe Gebühren

Die Klage stützt sich auf ein Urteil der EU-Wettbewerbsbehörden aus dem Jahr 2014, nach dem Mastercard von 1992 bis 2008 von Geschäftsleuten zu hohe Gebühren für den Kreditkarten-Einsatz ihrer Kunden verlangt hat. Diese Kosten seien in Form von höheren Preisen an die Verbraucher weitergegeben worden, argumentiert der Kläger Walter Merricks. Merricks war bis 2009 Ombudsmann für die britische Finanzbranche. In Großbritannien gibt es ein Gesetz, das Verbrauchern automatisch Schadensersatzansprüche einräumt, wenn Unternehmen gegen Gesetze verstoßen und Verbraucher dadurch schädigen. Eine vergleichbare Regelung gibt es in Deutschland nicht. Verbraucherschützer glauben daher nicht, dass deutsche Kunden entsprechende Entschädigungsansprüche haben. Hinzu kommt die Verjährung. „Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren“, gibt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg zu bedenken, zehn Jahre sind es, wenn man nichts von seinen Ansprüchen wusste. „Alle Ansprüche vor dem Jahr 2006 sind damit verjährt“, sagt sie.

Zahlreiche Klauseln abgemahnt

Dennoch sind auch deutsche Verbraucher Kartenfirmen nicht hilflos ausgeliefert. Die Verbraucherschützer haben bereits zahlreiche Klauseln im Kleingedruckten abgemahnt, etwa die Regelung, dass Mastercard auch dann eine zusätzliche Auslandsgebühr kassiert, wenn man im Ausland sein Geld in Euro abhebt.

Obergrenze für Entgelte

Die EU-Kommission ärgert sich besonders über die sogenannten Interbankenentgelte. Diese fallen zwischen der Bank des Händlers, der die Kundenrechnung einreicht, und der Bank des Käufers, also des Verbrauchers an. Nach Meinung Brüssels hat Mastercard diese Gebühren in der Vergangenheit künstlich hochgehalten und verhindert, dass Händler im grenzüberschreitenden Handel ausländische, günstigere Banken mit der Abwicklung beauftragen. Die Zeche hat letztlich der Kunde gezahlt, weil die Händler die Gebühren von bis zu einem Prozent des Umsatzes auf die Preise umgelegt haben.

Seit Dezember vergangenen Jahres gelten nun geringere, verbindliche Obergrenzen für Interbankenentgelte, seit Juni müssen die Banken den Händlern zudem eine detaillierte Aufstellung der Interbankenentgelte geben. Zudem können Verbraucher jetzt bei ihrer Bank beantragen, eine einzige Karte oder das Smartphone mit allen Kartenprodukten auszustatten, die sie ausgeben. Das soll mit der Praxis Schluss machen, dass Verbraucher mehrere Karten benötigen.

Ab 2018 keine Aufschläge mehr für Kartenzahlung

Den endgültigen Durchbruch wird nach Meinung von Verbraucherschützern jedoch eine neue Richtlinie bringen, die spätestens 2018 umgesetzt sein muss. Sie räumt damit auf, dass Verbraucher Aufschläge zahlen müssen, wenn sie ihre Kreditkarte einsetzen. Üblich ist das heute noch im Internet, etwa bei der Flugbuchung.

Künftig dürften keine Extragebühren erhoben werden, wenn Verbraucher ihre Visa- und Mastercard zückten, sagt Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Im Moment dürfen Fluggesellschaften das noch tun, solange sie wenigstens ein kostenloses, gängiges Zahlungsmittel, etwa Überweisungen, anbieten. „Verbraucher sollten nichts dafür zahlen müssen, dass sie bezahlen können“, sagt Pauli. mit Reuters

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false