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Wirtschaft: Milliardenschaden durch falsche Klinikrechnungen Ministerium arbeitet an besserem Kontrollverfahren

Berlin - Durch fehlerhafte Klinikabrechnungen ist den gesetzlichen Kassen im vergangenen Jahr ein Schaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro entstanden. 45,6 Prozent aller geprüften Rechnungen hätten sich als falsch erwiesen, heißt es in einer Analyse des Krankenkassen-Spitzenverbands.

Berlin - Durch fehlerhafte Klinikabrechnungen ist den gesetzlichen Kassen im vergangenen Jahr ein Schaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro entstanden. 45,6 Prozent aller geprüften Rechnungen hätten sich als falsch erwiesen, heißt es in einer Analyse des Krankenkassen-Spitzenverbands. Einzelne Kassen kamen gar auf eine „Trefferquote“ von 57 Prozent. Dieser Anteil sei „so hoch wie noch nie“, sagte der stellvertretende Verbandschef Johann-Magnus von Stackelberg. Für die Beitragszahler, die den Schaden aufgebürdet bekämen, sei das „nicht hinnehmbar“. Die Politik müsse endlich reagieren und den Kliniken „einen echten Anreiz“ zur korrekten Abrechnung geben.

Auf die Schliche kommen die Prüfer den schwarzen Schafen durch ein zweistufiges Verfahren. Zunächst werden die Abrechnungen auf verdächtige Anzeichen durchgesehen, danach wird genauer geprüft. Bundesweit wurden 11,6 Prozent der Fälle intensiver unter die Lupe genommen – und fast die Hälfte davon beanstandet. Mal seien Patienten ohne Notwendigkeit stationär statt ambulant operiert, mal seien sie länger als nötig in der Klinik behalten worden. Auch stünden Medikamente auf den Rechnungen, die gar nicht verabreicht wurden.

Die Krankenhausgesellschaft spielt den peinlichen Befund mit der „komplizierten Materie“ und „unterschiedlichen Auffassungen“ über Abrechnungsmethoden herunter. Dass die Quote der Ertappten diesmal einen neuen Rekord erreichte ( 2009 erwiesen sich „nur“ 43 Prozent der geprüften Rechnungen als fehlerhaft) müsse aber nicht auf zunehmende Schlampigkeit zurückzuführen sein, räumt Stackelberg ein. Es könne auch an intensiveren Prüfungen liegen. Den Kassen nämlich ist das Problem seit Jahren bekannt.

Umso ärgerlicher finden es ihre Funktionäre, dass die Politik sich nicht groß darum zu scheren scheint. Das Sozialgesetzbuch schreibt zwar vor, dass Klinikrechnungen geprüft werden müssen. Doch bislang haben Falschabrechner wenig zu fürchten. Werden sie ertappt, müssen sie das Geld lediglich nachzahlen. Und enden Kontrollen ohne Beanstandung, erhalten die Häuser von den Kassen gar eine „Aufwandspauschale“ von jeweils 300 Euro.

Letzteres sei widersinnig und etwa „so, als müsste der Verkehrspolizist nach einer Alkoholkontrolle dem Autofahrer 50 Euro bezahlen, weil er nüchtern gefahren ist“, schimpft Stackelberg. Nötig sei das Gegenteil: Nicht die Kassen müssten Strafzahlungen zu fürchten haben, sondern die Kliniken für den Fall von Falschabrechnung. So lasse sich die Rechnungsqualität verbessern und auch manches an Beitragsgeldern sparen, meint der Verbandsvize.

Auch der Bundesrechnungshof vermisst Anreize für korrekte Krankenhausabrechnungen. Das Gesundheitsministerium müsse prüfen, ob man die Kassen nicht wenigstens von der Entschädigungspflicht für anstandslos geprüfte Kliniken befreien könne, drängte die Behörde im April dieses Jahres. Aber gut Ding will offenbar Weile haben. Es sei „zu überlegen, wie das Verfahren effizienter und bürokratieärmer gestaltet werden kann“, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag. Man arbeite an einer entsprechenden Verfahrensverbesserung, hieß es aus Regierungskreisen. Rainer Woratschka

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