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Wirtschaft: Mindestlohn allgemeinverbindlich

Der tarifliche Mindestlohn im Elektrohandwerk wird allgemeinverbindlich. Das Bundeskabinett hat zugestimmt, teilte das Arbeitsministerium am Donnerstag mit.

Der tarifliche Mindestlohn im Elektrohandwerk wird allgemeinverbindlich. Das Bundeskabinett hat zugestimmt, teilte das Arbeitsministerium am Donnerstag mit. Damit kann das Arbeitnehmer-Entsendegesetz weiter umgesetzt werden. Nach dem Gesetz können die Regelungen über Mindestentgelte nur dann auf ausländische Arbeitgeber und ihre im Inland beschäftigten Mitarbeiter erstreckt werden, wenn sie auch von allen deutschen Arbeitgebern zwingend einzuhalten sind. Der Mindeststundenlohn im Elektrohandwerk beträgt rückwirkend ab 1. September 15,90 Mark im Westen (einschließlich Berlin) und steigt innerhalb von zwei Jahren in drei Stufen auf 16,90 Mark. Im Osten steigt er von 13 Mark auf 14 Mark.

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