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Wirtschaft: Mindestlohn

LEXIKON International sind Mindestlöhne (siehe Bericht auf Seite 15) häufig Ersatz für tarifliche Regelungen, wenn es keine Gewerkschaften gibt oder sie wenig durchsetzungsstark sind. Gesetzliche Mindestlöhne sollen dann davor schützen, dass es Löhne unter dem Existenzminimum gibt und Betriebe über Lohndumping einen ruinösen Wettbewerb austragen.

LEXIKON

International sind Mindestlöhne (siehe Bericht auf Seite 15) häufig Ersatz für tarifliche Regelungen, wenn es keine Gewerkschaften gibt oder sie wenig durchsetzungsstark sind. Gesetzliche Mindestlöhne sollen dann davor schützen, dass es Löhne unter dem Existenzminimum gibt und Betriebe über Lohndumping einen ruinösen Wettbewerb austragen. In der Bundesrepublik verbietet die verfassungsmäßig garantierte Tarifautonomie dem Staat, Mindestlöhne festzusetzen. Die zwischen den Tarifparteien ausgehandelten Tarifverträge legen hier die Mindestbedingungen fest. Im deutschen Baugewerbe gelten die Mindestlöhne auch für Beschäftigte, die bei einer Firma angestellt sind, die ihren Sitz im Ausland hat. Dadurch sollen diese Arbeiter den deutschen Arbeitern gleichgestellt werden und ein Lohndumping verhindert werden. So müssen zum Beispiel polnische Firmen ihren Arbeitern auf deutschen Baustellen den selben Mindestlohn zahlen wie den deutschen Kollegen. hin

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