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Will mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen: Manuela Schwesig.

© Mike Wolff

Mindestverdienst in Stellenanzeigen nennen: Manuela Schwesig will mehr Transparenz beim Gehalt

Die Familienministerin will Unternehmen zwingen, künftig in Stellenanzeigen das Gehalt anzugeben. Die Arbeitgeber sind empört.

Unternehmen sollen in Stellenausschreibungen künftig immer angeben, wie viel sie für den Job mindestens zahlen werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor, wie der „Spiegel“ am Wochenende berichtete. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte die Darstellung. Bei dem Entwurf geht es demnach um das geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Informationen über die finanziellen Vorstellungen des potenziellen Arbeitgebers sollen Frauen dabei helfen, in Gehaltsgesprächen besser zu verhandeln. In einer Stellenausschreibung solle das Entgelt mitgeteilt werden, „das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlungen dienen soll“, zitierte der „Spiegel“ aus dem Entwurf. Ist ein Arbeitgeber bereit, mehr zu bezahlen, „hat er diese Bereitschaft in der Ausschreibung anzugeben“.

Arbeitgeber wollen Schwesig stoppen

Die Arbeitgeber übten heftige Kritik an den Plänen. „Das geplante Gesetz muss gestoppt werden“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer dem Tagesspiegel. „Es schafft jede Menge neue Bürokratie und geht meilenweit über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen hinaus.“ Der Koalitionsvertrag sehe keinerlei Verpflichtung vor, in öffentlichen Stellenanzeigen ein Mindestentgelt anzugeben.

Die Forderung, in der Stellenanzeige ein Mindestgehalt zu nennen, ist überfällig. Die Heimlichtuerei beim Gehalt dient nur den Arbeitgebern, um letztendlich Geld zu sparen, weil keine Vergleichbarkeit gegeben ist. Für alle Männer UND Frauen ist mehr Transparenz sinnvoll.

schreibt NutzerIn denethor

Nach zähen Verhandlungen hatten sich Union und SPD vor gut zwei Jahren im Koalitionsvertrag auf ein Gesetz gegen die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern verständigt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat nun einen Entwurf vorgelegt. Neben der Angabe eines Mindestverdiensts sieht er einen Auskunftsanspruch an den Arbeitgeber vor. Dieser muss die Höhe des Lohns oder Gehalts begründen und die Kriterien der Einstufung offenlegen. Als Vergleichsgröße sind die Löhne oder Gehälter von mindestens fünf männlichen Kollegen heranzuziehen, deren Arbeit mit der der nachfragenden Frau vergleichbar ist.

Das in vielen Unternehmen bestehende Verbot, über sein Gehalt zu reden, soll übrigens mit diesem Gesetz auch aufgehoben werden. Schwesig will damit aufräumen, dass das Gehalt noch immer ein Tabuthema ist. Wenn Frauen aber nicht wüssten, was ihre Kollegen verdienen, könnten sie auch nicht auf gleicher Bezahlung bestehen.

Ich bin keineswegs bereit mein Gehalt offen zu legen, weil es durchaus Firmen gibt, in denen gute Leistung auch gut bezahlt wird. […] Leistung und persönlicher Einsatz müssen sich lohnen dürfen und nicht ständig zu Neiddebatten mit denen führen, die nicht so engagiert sind.

schreibt NutzerIn adelesandrock

Frauen verdienen 22 Prozent weniger

Nach Meinung der Arbeitgeber gehen die Gesetzespläne an den Ursachen für die Lohnunterschiede vorbei. „Diese beruhen nachweislich vor allem auf dem unterschiedlichen Erwerbsverhalten von Männern und Frauen und nicht auf fehlender Entgelttransparenz“, sagte Kramer. Laut Statistischem Bundesamt liegt der Bruttostundenverdienst von Frauen im Querschnitt durch alle Berufe und Qualifikationen um 22 Prozent unterhalb des Verdienstes von Männern. Dies hänge unter anderem damit zusammen, dass Frauen viel öfter in Teilzeit arbeiten als Männer und häufiger Jobs in schlechter bezahlten Branchen haben, etwa in der Pflege oder der Kinderbetreuung. Würden diese Faktoren heraus gerechnet, verdienten Frauen im Schnitt aber immer noch weniger als Männer. mit AFP

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