zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Mini-Jobber klagen über ungerechtfertigte Steuern

Das Wirtschaftsministerium prüft die Reformen – und stößt auf einen ungewollten Effekt: Arbeitnehmer zahlen die pauschale Steuer

Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium wird in den kommenden Wochen die Wirksamkeit der einzelnen Reformschritte auf dem Arbeitsmarkt überprüfen. Das erfuhr der Tagesspiegel aus dem Ministerium. Bei der Überprüfung soll herausgefunden werden, ob die gesetzlichen Bedingungen für Mini-Jobs, Ich-AGs & Co den gewünschten Erfolg erzielen, oder ob es Probleme und Hindernisse gibt. So gibt es im Bereich der Mini-Jobs Entwicklungen, die der Gesetzgeber nicht gewollt hat: Die pauschale Steuer, die eigentlich die Arbeitgeber für die kleinen Beschäftigungsverhältnisse zahlen müssen, wird in Wahrheit immer öfter von den Arbeitnehmern finanziert.

Seit dem 1. April gibt es die 400-Euro-Jobs, die in der Regel für den Arbeitnehmer von Steuern und Abgaben befreit sind. Nur der Arbeitgeber muss Steuern und Abgaben abführen, insgesamt einen Pauschalbetrag von 25 Prozent. So hat es der Gesetzgeber gedacht. Die Realität sieht anders aus. Viele Arbeitgeber lassen die Pauschalabgabe vom Arbeitnehmer bezahlen. Das ist legal, sorgt aber für Ärger bei den Arbeitnehmern.

Im Prinzip muss der Arbeitgeber elf Prozent des Entgelts für die Kranken- und zwölf Prozent für die Rentenversicherung abführen. Hinzu kommen zwei Prozent pauschale Einkommensteuer. Diese Pauschalsteuer von maximal acht Euro kann der Arbeitgeber übernehmen, muss es aber nicht, auch wenn die Mini-Job-Zentrale in Cottbus dies als Regelfall darstellt. Dritte Variante: Der Arbeitgeber wickelt den Job über die Steuerkarte ab.

„Ich habe mich maßlos geärgert, als ich meine Lohnabrechnung sah“, sagt Petra Nowakowski aus Teltow. Bisher hat sie als Aushilfe in einer Bäckerei gearbeitet, die zur Edeka-Handelsgruppe gehört. Für zwölf Stunden in der Woche verdiente sie 311,89 Euro – brutto gleich netto. Seit April zieht der Arbeitgeber ihr nun knapp 50 Euro im Monat für Steuern und Abgaben ab. „Ganz ungefragt“, sagt sie. Unter diesen neuen Bedingungen will sie den Job nicht weitermachen. „Wir stellen es dem Arbeitnehmer frei, ob er die Pauschalsteuer zahlt oder auf Lohnsteuerkarte arbeitet“, sagt ein Edeka-Sprecher. „Fest steht nur: Edeka zahlt die Steuer nicht.“

Auch bei der Mini-Job-Zentrale in Cottbus, die die Abgabe einzieht, merkt man inzwischen, dass die Rechnung „brutto gleich netto“ für die Arbeitnehmer oft nicht aufgeht. Besonders im Gastgewerbe ist es üblich geworden, die Abgabe vom Arbeitnehmer zahlen zu lassen: „In der derzeitigen konjunkturellen Situation ist das einfach eine Sache von Angebot und Nachfrage“, sagt Sandra Warden vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband. Nur in einzelnen Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf oder in saisonalen Spitzenzeiten würden die Arbeitgeber sich bereit erklären, die Pauschalsteuer zu tragen.

Bei Woolworth hat man eine andere Lösung für die inzwischen rund 3000 Mini-Jobber im Unternehmen gefunden. „Natürlich muss der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer tragen oder die Lohnsteuer zahlen“, sagt ein Sprecher des Unternehmens. Man habe die Neuregelung der Mini-Jobs jedoch zum Anlass genommen, die Bruttolöhne der geringfügig Beschäftigten zu überprüfen. Ergebnis: „Wir haben einen Anpassungsbedarf nach oben gesehen. Für die Mitarbeiter ändert sich netto also nichts.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false