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Wirtschaft: Minijobs

Minijobs wurden im Zuge der HartzReform zum 1. April dieses Jahres eingeführt (siehe Bericht auf Seite 17).

Minijobs wurden im Zuge der HartzReform zum 1. April dieses Jahres eingeführt (siehe Bericht auf Seite 17). Sie ersetzen die 630-Mark-Jobs. Wer in einem Minijob tätig ist, darf maximal 400 Euro brutto im Monat verdienen oder innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Monate arbeiten. Vorteil: Die Arbeitnehmer müssen weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlen, die Arbeitgeber pauschal 25 Prozent. Werden Haushaltshilfen eingestellt, sind es zwölf Prozent. Ein Minijob kann auch zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass eine Besteuerung oder eine Sozialversicherungspflicht eintritt. Bei einem Bruttolohn von 400 bis 800 Euro müssen Arbeitnehmer noch immer nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, mit zunehmendem Einkommen steigen sie aber stufenweise an. chh

LEXIKON

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