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Wirtschaft: Ministererlaubnis

Mit einer Ministererlaubnis (siehe Bericht auf Seite 15) kann das Bundeswirtschaftsministerium Zusammenschlüsse von Unternehmen selbst dann genehmigen, wenn das Kartellamt dagegen ist. Voraussetzung: Es müssen wichtige gesamtwirtschaftliche Gründe für die Fusion sprechen, die Allgemeinheit muss also ein großes Interesse an ihr haben.

Mit einer Ministererlaubnis (siehe Bericht auf Seite 15) kann das Bundeswirtschaftsministerium Zusammenschlüsse von Unternehmen selbst dann genehmigen, wenn das Kartellamt dagegen ist. Voraussetzung: Es müssen wichtige gesamtwirtschaftliche Gründe für die Fusion sprechen, die Allgemeinheit muss also ein großes Interesse an ihr haben. Der Minister oder – im Fall Eon-Ruhrgas – sein Staatssekretär müssen also gravierende Gründe anführen, um dem Antrag eines Unternehmens auf Ministererlaubnis stattzugeben. Denn meistens lehnen die Wettbewerbsbehörden einen Zusammenschluss ab, weil dadurch die Marktmacht eines Konzerns zu groß wird und er damit Verbrauchern oder anderen Firmen die Preise diktieren kann. Das schadet der Wirtschaft. brö

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