zum Hauptinhalt
Feilen bis zum Umfallen? Das muss nicht sein. Einige Tarifverträge enthalten Regeln für einen gleitenden Übergang in die Rente. Foto: dpa/pa

© picture-alliance/ dpa

Wirtschaft: Mit 65 ist noch lange nicht Schluss

Im kommenden Jahr geht’s los: Arbeitnehmer müssen bis zur Rente länger arbeiten. Wer früher aussteigen will, hat Nachteile

Die Gewerkschaften geben nicht auf. Am vergangenen Montag sind sie mit einem Bagger voller Unterschriftslisten im Berliner Parlamentsviertel vorgefahren, um wieder einmal gegen die Rente mit 67 zu protestieren. 100 000 Unterschriften haben sie gesammelt; aneinandergeheftet und auf wagenradgroße Rollen gewickelt, erstreckte sich die Protestnote auf beachtliche 2000 Meter. Dennoch dürfte der Protest der Gewerkschafter die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales nur wenig beeindruckt haben. Denn die Rente mit 67 ist beschlossene Sache, jetzt geht es um andere Fragen: Wie muss sich die Arbeitswelt verändern, damit die Menschen so lange durchhalten? Und was ist mit denen, die das nicht können – oder wollen?

DER ZEITPLAN

Der Startschuss für die Rente mit 67 fällt im kommenden Jahr. Schrittweise wird dann die Lebensarbeitszeit verlängert (siehe Grafik). Der Prozess zieht sich über 17 Jahre und ist im Jahr 2029 abgeschlossen. Wer dann in Rente geht, muss bis zum 67. Lebensjahr arbeiten – oder lebenslange Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, um den die Rente vorgezogen wird, werden 0,3 Prozent abgezogen. Auf 7,2 Prozent addieren sich die Abschläge, wenn man dann noch mit 65 in den Ruhestand wechseln möchte. Wer sich bereits mit 63 Jahren für ein Leben als Rentner entschiedet, bezahlt das mit lebenslangen Abzügen von 14,4 Prozent.

DER STAND

Dass die Menschen in Zukunft bis zum 67. Geburtstag arbeiten sollen, ist heute noch schwer vorstellbar. Männer treten derzeit im Schnitt mit 63,5 Jahren die Altersrente an, Frauen mit 62,9 Jahren. Viele Arbeitnehmer scheiden aber deutlich früher aus, weil sie krank sind. Wer noch nicht einmal drei Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Wer zwar drei Stunden schafft, aber keine sechs, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Männer gehen im Schnitt mit 50,8 Jahren in die Erwerbsminderungsrente, Frauen sogar mit 49,7 Jahren. Sie alle müssen Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen, wenn sie ihre Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr bekommen – allerdings summieren sich die Abschläge insgeamt auf maximal 10,8 Prozent, selbst wenn man mit 30 oder 40 aufhört.

FRÜHER IN RENTE

Frauen, die 1951 oder früher geboren sind, können – unter bestimmten Voraussetzungen – derzeit noch mit 60 Jahren (und Abschlägen) in Rente gehen. Ähnliche Regelungen gibt es für Menschen, die arbeitslos sind oder in Altersteilzeit. Hier ist ein Renteneinstieg (mit Abschlägen) ab dem 63. Lebensjahr möglich. Auch diese Variante ist auf die Jahrgänge 1952 (und älter) begrenzt, läuft also allmählich aus. Eine Fortsetzung gibt es nicht. „Wir wollen, dass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben“, sagt Christian Westhoff, Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Nur Schwerbehinderte, die heute regulär mit 63 Jahren in Rente gehen können (mit Abschlägen ab 60 Jahren), sollen auch künftig vorzeitig in den Ruhestand wechseln können – allerdings später als heute. Statt bis 67 werden Schwerbehinderte bis 65 arbeiten müssen, wer entsprechende Abschläge (10,8 Prozent) in Kauf nimmt, kann ab dem 62. Lebensjahr ausscheiden. Auch die Erwerbsminderungsrente wird es künftig abschlagsfrei erst ab dem 65. Lebensjahr geben. Im neuen Rentenrecht privilegiert sind Arbeitnehmer mit besonders vielen Rentenjahren. Wer 45 Jahre zusammenbekommt, soll in Zukunft weiterhin mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente beziehen können.

SONDERREGELUNGEN

Wenn der Arbeitgeber mitspielt, können Arbeitnehmer vor dem gesetzlichen Rentenalter ausscheiden. Etwa über die Altersteilzeit oder über Wertguthaben, die man anspart und damit ein früheres Ausscheiden oder eine Auszeit im Erwerbsleben finanziert, Allerdings sind dafür Summen nötig, die Berufsanfänger kaum aufbringen können. „Man muss 13 Monatsgehälter zurücklegen, um sich ein Jahr Auszeit zu erkaufen“, gibt Stefan Witschen von der Universität Köln zu bedenken. Gleiches gilt für die Möglichkeit, Rentenabschläge zurückzukaufen. „Ein Durchschnittsverdiener, der zwei Jahre früher in Rente gehen und die Abschläge kompensieren will, muss 21 000 Euro aufbringen“, warnt Axel Reimann, Direktoriumsmitglied der Deutschen Rentenversicherung. Vielversprechender sind Lösungen auf tariflicher Ebene. In der Metallindustrie, dem öffentlichen Dienst und in der Chemie gibt es Tarifverträge, die sich mit dem Wechsel der Arbeitnehmer vom Erwerbsleben in die Rente beschäftigen. Vor allem der Chemie-Tarifvertrag gilt als vorbildlich. Er enthält nicht nur Regelungen für die altersgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze, sondern auch zahlreiche Modelle für eine finanzielle Abfederung des gleitenden Übergangs durch den Arbeitgeber (Altersteilzeit, Wertguthaben, Teilrente, Betriebsrente).

TEILRENTE

Das Lieblingskind der Politik ist die Teilrente: Arbeitnehmer lassen sich ihre Rente – mit Abschlägen – vorzeitig auszahlen und verdienen noch etwas dazu. Das Instrument ist nicht neu, wird aber derzeit kaum genutzt, weil die Hinzuverdienstgrenzen niedrig sind und die Rentenberechnung kompliziert. Das will die Politik ändern. Die FDP will zum Beispiel, dass ältere Arbeitnehmer mit einer Kombination aus Teilrente und Hinzuverdienst auf ihren früheren Nettolohn kommen können. Auch die Union ist für eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen. Um die Abschläge bei der Teilrente zu mildern, könnten sich die Arbeitgeber finanziell beteiligen, sagte der rentenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, dem Tagesspiegel. Mögliche Alternativen, um Abschläge zurückzukaufen, wären die betriebliche Altersvorsorge oder das Ersparte auf Zeitwertkonten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false