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Wirtschaft: Mit Fahrgemeinschaften gegen den Sprit-Schock

Wie Sie Ihre Benzinkosten absetzen können

Berlin – Autofahrer können ihre steigenden Spritkosten an das Finanzamt weiterreichen. Das gilt jedoch nur für Berufstätige, die mit ihrem Auto hauptsächlich beruflich unterwegs sind und ihre Kosten nicht pauschal, sondern über Einzelnachweise mit dem Fiskus abrechnen. „Das ist aber sehr aufwändig“, warnt Wolfgang Wawro, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes BerlinBrandenburg. Denn für die Einzelabrechnung mit dem Finanzamt reicht es nicht aus, ein Fahrtenbuch zu führen und die Benzinquittungen zu sammeln. „Sie müssen alle Kosten, die über das gesamte Jahr hinweg anfallen, belegen“, so Wawro.

Das heißt: Auch Versicherungsprämien, Reparaturrechnungen, Ausgaben für die Waschstraße und der Wertverlust des Autos müssen dokumentiert werden. „Für einen Arbeitnehmer, der ein oder zwei Mal im Jahr mit seinem Pkw eine Dienstreise macht, lohnt sich der Aufwand nicht“, sagt Wawro. Wohl aber für Selbstständige, Vertreter oder Arbeitnehmer, die zwar von zu Hause aus arbeiten, aber im Auftrag ihres Arbeitgebers Kunden besuchen. Sind die Gesamtkosten ermittelt, werden diese in einem zweiten Schritt in Relation zu den gefahrenen Kilometern gesetzt und so die abzugsfähigen Kosten pro Kilometer ausgerechnet.

Für Arbeitnehmer, die mit ihrem Auto nur zur Arbeit und wieder zurückfahren, stehen die abzugsfähigen Kosten pro Kilometer bereits fest: Seit Anfang dieses Jahres gilt eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer, maximal 4500 Euro im Jahr. Diese Pauschale kann jeder Berufstätige in Anspruch nehmen – egal ob Auto-, Rad-, Bahnfahrer oder Fußgänger. Mit der Pauschale sind die Aufwendungen abgegolten, die mit dem Arbeitsweg verbunden sind – ein Einzelkostennachweis ist nicht möglich. Das heißt: Selbst wenn sich der Spritpreis verdoppeln sollte, bleibt es bei den 30 Cent pro Kilometer.

Allerdings können sich Kollegen zusammenschließen und versuchen, ihre Belastung gemeinsam zu senken. Denn auch Fahrgemeinschaften können die gesetzliche Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Die 30 Cent pro Kilometer stehen dann sowohl dem Fahrer als auch dem Beifahrer zu – obwohl alle in einem Auto sitzen. hej

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