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Wirtschaft: Mitbestimmung

Arbeitnehmer haben in Deutschland zwei Möglichkeiten der Mitbestimmung: zum einen über den Betriebsrat, zum anderen über den Aufsichtsrat bei Kapitalgesellschaften (siehe nebenstehenden Bericht). Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab fünf Beschäftigten gebildet werden.

Arbeitnehmer haben in Deutschland zwei Möglichkeiten der Mitbestimmung: zum einen über den Betriebsrat, zum anderen über den Aufsichtsrat bei Kapitalgesellschaften (siehe nebenstehenden Bericht). Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab fünf Beschäftigten gebildet werden. Seine Aufgabe ist die Mitgestaltung alltäglicher Arbeitsabläufe, so hat er ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Arbeitszeiten, aber auch bei Neueinstellungen und Entlassungen. Ein Aufsichtsrat hingegen kontrolliert die Unternehmenspolitik. In Aktiengesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten stellen die Arbeitnehmer die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder. Ein Teil der Vertreter muss aus dem Unternehmen stammen, ein anderer Teil kann extern bestimmt werden. So kommen auch Gewerkschaftsfunktionäre in den Aufsichtsrat großer Firmen. anw

LEXIKON

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