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Wirtschaft: Mitnahmeeffekte vermeiden

Hilfen für Haushalte und Unternehmen müssen auf ihre Effizienz geprüft werden Von Rolf Peffekoven

Die Koalitionsverhandlungen werden es erneut bestätigen: Öffentliches Geld ist in Deutschland knapp geworden. Deshalb besteht alle Veranlassung, damit wirtschaftlich umzugehen. Das heißt, dass auch Transfers an Haushalte und Unternehmen überprüft werden müssen – ganz gleich, ob diese in Form von Steuervergünstigungen oder von Ausgaben geleistet werden.

Soweit damit sozialpolitische Ziele verfolgt werden, muss der Kreis der Begünstigten entsprechend der Einkommenshöhe klar abgegrenzt sein. Geht es um wirtschaftspolitische Ziele, müssen die erwarteten Verhaltensänderungen auch tatsächlich erreicht werden. Ansonsten entstehen Mitnahmeeffekte: Die Begünstigten müssen von ihrer Einkommenssituation her gar nicht gefördert werden oder sie verändern trotz Förderung ihr Verhalten nicht. Solche Effekte müssen vermieden werden. Doch solche Gedanken sind vielen Politikern offenbar fremd.

So ist im Wahlkampf gefordert worden, bei der Mehrwertsteuer den Kreis der ermäßigt besteuerten Güter „familiengerecht“ auszuweiten. Kinderkleidung, Windeln und Spielzeug sollen in Zukunft nur noch mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt und dadurch verbilligt werden. Damit werden allerdings auch die Bezieher hoher Einkommen subventioniert. Solche Wirkungen treten stets ein, wenn bei der Mehrwertsteuer aus verteilungspolitischen Gründen die Steuerfreiheit (etwa für Mietausgaben) oder der ermäßigte Steuersatz gilt. Dadurch werden bei den Beziehern hoher Einkommen ausschließlich Mitnahmeeffekte erzeugt, öffentliches Geld (Einnahmeverzicht) wird sinnlos ausgegeben.

Dahinter steht freilich der generelle Irrtum, über Höchstpreise, Mindestpreise oder Nulltarif könne erfolgreich Verteilungspolitik betrieben werden. Der Preis steuert in einem marktwirtschaftlichen System Angebot und Nachfrage; er ist ein allokationspolitisches Instrument. Verteilungseffekte sollten über Transferzahlungen angestrebt werden.

Auch bei den Subventionen an Unternehmen müssen Mitnahmeeffekte vermieden werden. Ein Beispiel ist die Investitionszulage, die in den neuen Bundesländern gewährt wird. Zu Recht wird man fragen dürfen, warum 15 Jahre nach der Vereinigung eine solche Subvention noch gezahlt wird. Im Jahre 1990 mag die Zulage geboten gewesen sein, um für die Investoren die externen Effekte (ungeklärte Rechtsverhältnisse, Infrastrukturmängel) zu kompensieren. Diese Nachteile gelten aber inzwischen zumindest nicht mehr flächendeckend für das gesamte Gebiet der neuen Länder.

Die bei der Abschaffung frei werdenden Mittel sollten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zugeschlagen werden; denn dabei können einzelne Investitionsprojekte daraufhin überprüft werden, ob sie förderungswürdig sind.

Professor Dr. Rolf Peffekoven ist Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen.

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