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Mobiltelefone: EU-Kommission kümmert sich um Klingeltöne

Immer mehr Handybesitzer wollen spezielle Klingeltöne. Doch 80 Prozent von 560 untersuchten Internetseiten verletzen Verbraucherrechte, vermutet die EU-Kommission.

Berlin - Die Mehrheit der Anbieter von Handyklingeltönen steht nach Auffassung der EU-Kommission in dem Verdacht, gegen Verbraucherrechte zu verstoßen. Dies sei trotz entsprechender Selbstverpflichtungen der Branche und gesetzlicher Regelungen der Fall. „80 Prozent der Internetseiten in Europa sind betroffen“, sagte eine Kommissionssprecherin am Montag dem Tagesspiegel. Viele Angebote seien „illegal“ und könnten durch die Anwendung bestehender Gesetze beendet werden, sagte die Sprecherin. Sie kündigte dazu ein entschiedenes Vorgehen der Behörden auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten an.

Die EU hat im Rahmen einer langfristigen Untersuchung europaweit 560 Anbieterwebseiten überprüft. Von 30 deutschen Seiten wurden dem Vernehmen nach 20 beanstandet – darunter die des Marktführers Jamba aus Berlin. Die Prüfer bemängelten vor allem irreführende Preisangaben, intransparente Abo-Regelungen sowie Tricksereien im Kleingedruckten. Ihren Bericht will EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am Donnerstag veröffentlichen.

Angesprochen werden mit Klingeltonofferten vor allem Kinder und Jugendliche. Es geht dabei um viel Geld. Allein in der EU wurden im vergangenen Jahr mit Klingeltönen rund 700 Millionen Euro umgesetzt. Um den Ruf der Branche zu verbessern, vereinbarten die Anbieter 2006 einen Verhaltenskodex. Als freiwillige Selbstverpflichtung wurden Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten per SMS, MMS oder Onlineangebot festgelegt. Das 2007 novellierte Telekommunikationsgesetz sieht darüber hinaus vor, dass Preisinformationen für Klingelton- oder Logo-Dienste ab einem Preis von zwei Euro deutlich sichtbar und gut lesbar präsentiert werden müssen. Die sogenannte BGB-Infoverordnung regelt zudem, welche Informationen der Anbieter von Onlinediensten dem Nutzer bereitstellen muss.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) bestätigte am Montag, dass deutsche Anbieter im Rahmen der EU-Prüfung abgemahnt wurden, weil sie gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen. „Allein neun von elf deutschen Anbietern, die wir überprüft haben, haben bis jetzt von uns eine Abmahnung bekommen“, sagte VZBV-Expertin Kerstin Hoppe dem Tagesspiegel. „Bei Jamba haben wir Mängel in den Abo-Konditionen abgemahnt“, sagte Hoppe. Jamba lag eine Abmahnung am Montag noch nicht vor. Eine Sprecherin betonte, das Unternehmen halte sich „an alle Selbstverpflichtungen und Gesetze“. Die Unternehmen haben nun zehn Tage bis drei Wochen Zeit, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, sonst drohen Klagen.

Anfang Juni hatten die Verbraucherschützer zusammen mit der Wettbewerbszentrale und dem Bundesamt für Verbraucherschutz im Auftrag der EU-Kommission deutsche Klingeltonanbieter unter die Lupe genommen. Dabei stießen die Experten zum Teil auf „abenteuerliche Angebote“, wie Kerstin Hoppe sagte. So habe ein Anbieter kostenlose Klingeltöne vertrieben, im Kleingedruckten aber den Hinweis versteckt, dass dieses Angebot jederzeit in ein kostenpflichtiges umgewandelt werden könne – mit Kosten von bis zu 30 oder 40 Euro monatlich.

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