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MODELL 2: ANSTALT IN DER ANSTALT (AIDA): Volle Haftung für Eigentümer

AIDA ist das Bad-Bank-Modell für die öffentlich-rechtlichen Landesbanken. Es soll Modell eins ergänzen, ist aber juristisch viel komplizierter.

AIDA ist das Bad-Bank-Modell für die öffentlich-rechtlichen Landesbanken. Es soll Modell eins ergänzen, ist aber juristisch viel komplizierter. Die Grundidee: Der Bund wandelt die schon existierende Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt um. Darunter können andere Anstalten „aufgehängt“ werden, als „Anstalten in der Anstalt“. In diese können die Landesbanken nicht nur risikoreiche Wertpapiere, sondern auch ganze Geschäftsbereiche auslagern, für die sie keine Zukunft mehr sehen. Das soll helfen, das Vertrauen in die „gute“ Bank wiederherzustellen. Die Haftung für anfallende Verluste bei der Bereinigung der Bilanzen sollen die Eigentümer der Landesbanken übernehmen, also die Bundesländer und die Sparkassen- und Giroverbände – was diese ablehnen. Haftungsrisiken für den Bund seien „so weit wie möglich“ ausgeschlossen, verspricht das Bundesfinanzministerium. Im Gegenzug dafür, dass die Landesbanken ihre Schrottpapiere auslagern dürfen, haben die Ministerpräsidenten der betroffenen Länder zugesagt, die sieben Landesbanken bis Ende 2010 zu verschlanken. pet

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