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Wirtschaft: Monopol der Anwälte gelockert

Berlin - Das Monopol der Anwaltschaft auf dem Rechtsberatungsmarkt ist wieder ein Stück kleiner geworden: In Zukunft dürfen auch Juristen, die keine Anwaltszulassung haben, kostenlosen Rechtsbeistand leisten. Das Bundesverfassungsgericht befand am Donnerstag, dass die bisherige Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes, das das Anwaltsmonopol festschreibt, zu rigide und nicht mehr zeitgemäß sei (Az.

Berlin - Das Monopol der Anwaltschaft auf dem Rechtsberatungsmarkt ist wieder ein Stück kleiner geworden: In Zukunft dürfen auch Juristen, die keine Anwaltszulassung haben, kostenlosen Rechtsbeistand leisten. Das Bundesverfassungsgericht befand am Donnerstag, dass die bisherige Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes, das das Anwaltsmonopol festschreibt, zu rigide und nicht mehr zeitgemäß sei (Az.: 1 BvR 737/00). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte schon zuvor angekündigt, das Rechtsberatungsgesetz umfassend modernisieren zu wollen – gegen den Widerstand der Anwaltschaft.

Flüchtlingsorganisationen und andere karitative Organisationen klagen seit langem, dass sie von Anwälten mit Abmahnungen überzogen werden, wenn sie ihrer Klientel mit rechtlichen Ratschlägen zur Seite stehen. Der Karlsruher Beschluss ist das Ergebnis eines persönlichen Feldzugs des pensionierten Braunschweiger Oberlandesrichters Helmut Kramer. Er hatte 1996 unentgeltlich einen Totalverweigerer vor dem Strafgericht verteidigt und sich anschließend selber wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz angezeigt. Das Amtsgericht Braunschweig hatte daraufhin gegen ihn eine Geldbuße von 600 Mark verhängt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter hätte das Gericht in diesem Fall keine geschäftsmäßige Rechtsberatung sehen dürfen.

Max Steinbeis

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