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Wirtschaft: Monopolkommission rügt Fusion von Landesbanken

BONN (wei).Die jüngste Novelle des Kartellgesetzes (GWB) wird den Wettbewerb nachhaltig schwächen.

BONN (wei).Die jüngste Novelle des Kartellgesetzes (GWB) wird den Wettbewerb nachhaltig schwächen.Zu diesem Urteil kommt die Monopolkommission in ihrem 12.Hauptgutachten.Für den größten Sündenfall hält die Kommission die Schaffung eines neuen Ausnahmebereichs für den Sport.Die Reform verliere damit "endgültig an Glaubwürdigkeit".Die Extrawurst für den Fußball begünstige außerdem die Konzentration bei Rundfunk und Fernsehen.Entsprechende Begehrlichkeiten anderer Interessengruppen würden nicht lange auf sich warten lassen.Abgelehnt wird von der Kommission auch das Verbot, unter Einstandspreis zu verkaufen.Es handele sich um den "Einstieg in eine staatliche Preisreglementierung" zum Nachteil der Verbraucher.Ein gefährlicher "Systembruch" sei außerdem die Übernahme des Umweltschutzes in den Zielkatalog des GWB.Dadurch werde die bewährte Trennung zwischen der rein wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch das Kartellamt und der politischen Gesamtabwägung durch den Wirtschaftsminister in Frage gestellt.

Von der Öffnung der Märkte für Post, Telekommunikation und leitungsgebundener Energie erwartet die Kommission keine schnellen Verbesserungen für den Verbraucher.In der Telekommunikation könnte die Entwicklung zu einem funktionierenden Wettbewerb durch die Veräußerung des Kabelnetzes der Telekom aber beschleunigt werden.Handlungsbedarf sieht die Kommission besonders im Handwerk, wo die Änderung der Handwerksordnung 1994 und 1998 ohne greifbaren Erfolg geblieben sei.Die dort bestehende Regulierungsdichte behindere die Neugründung von Firmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.Ein Meisterbrief sei nur noch als Voraussetzung für die Lehrlingsausbildung sinnvoll.Für wettbewerbspolitisch schädlich hält die Kommission die jüngsten Zusammenschlüsse der Landesbanken.Zum einen, weil für die Risiken dieser Institute die öffentliche Hand im Rahmen der Gewährträgerhaftung einstehe, zum anderen weil die Landesregierungen damit "schlagkräftige Instrumente für industriepolitische Vorhaben" in die Hand bekämen.

Politisch brisante Vorschläge unterbreitet die Monopolkommission für eine "marktkonforme Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesens", das in vielen Fällen "die individuelle Rationalität zu kollektiver Irrationalität" werden lasse.Sie begrüßt die Zielsetzung des Gesundheitsstrukturgesetzes, die Ausrichtung auf den Wettbewerb müsse aber fortgesetzt werden.Die Krankenkassen müßten die Chance erhalten, ihre Angebotspalette nach Preis und Qualität unterschiedlich auszugestalten.Dafür müsse der Gesetzgeber einen Katalog für die Regelversorgung festlegen, die alle gesetzlichen Kassen anbieten müßten.In der Vertragsgestaltung mit den Leistungserbringern müßten die Kassen weitgehend freie Hand erhalten, um neue Versorgungsformen zu ermöglichen und Wirtschaftlichkeitsreserven zu mobilisieren.Die Versicherungspflicht will die Kommission beibehalten, sie soll aber wegen der Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt vom Arbeitsverhältnis abgekoppelt werden.

Einschneidende Veränderungen in der Wettbewerbslandschaft hat die Monopolkommission im Zeitraum zwischen 1994 und 1996 nicht festgestellt.Die Wertschöpfung der 100 größten Unternehmen in Deutschland nahm mit 3,9 Prozent weniger zu als die aller Unternehmen mit 14,6 Prozent.In einzelnen Branchen verlief die Entwicklung unterschiedlich.Eine Zunahme der Konzentration gab es im Handel und im Kreditgewerbe.Dagegen mußten die größten zehn Versicherer Marktanteile abgeben.

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