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Wirtschaft: Montis Nebenjob

EDITORIALS Europas Wettbewerbspolizei hat vor gut einer Woche wieder einen Fall verloren. Doch im Gegensatz zu den drei Kartellrechtsfällen, die Wettbewerbskommissar Mario Monti im vergangenen Jahr in Folge verlor, ging es diesmal um Regierungssubventionen für Privatunternehmer – oder, um den EUJargon zu benutzen „Staatshilfen".

EDITORIALS

Europas Wettbewerbspolizei hat vor gut einer Woche wieder einen Fall verloren. Doch im Gegensatz zu den drei Kartellrechtsfällen, die Wettbewerbskommissar Mario Monti im vergangenen Jahr in Folge verlor, ging es diesmal um Regierungssubventionen für Privatunternehmer – oder, um den EUJargon zu benutzen „Staatshilfen".

Obwohl Monti das Nachsehen hatte, bestätigte der Europäische Gerichtshof die grundsätzliche Befugnis der Kommission, wettbewerbsverzerrende Beihilfen zu untersuchen und zu verbieten. Das Gericht rieb sich aber an der Höhe der Strafzahlung, und bescheinigte der Kommission, die Strafe nicht hinreichend begründet zu haben.

Der Fall datiert ins Jahr 1997 zurück, als Deutschlands Privatbanken Beschwerde einreichten, die öffentlich-rechtliche Westdeutsche Landesbank habe vom Land Nordrhein-Westfalen ungerechtfertigte Beihilfen erhalten, für die sie nur eine geringfügige Verzinsung zahlen musste. Zwei Jahre später entschied die Kommission gegen die WestLB und wies sie an, 808 Millionen Euro an die Landesregierung zurückzuzahlen. Die Bank legte dagegen Einspruch ein.

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti ist zwar vornehmlich dafür bekannt, Unternehmensfusionen zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen. Doch gehören seine Anstrengungen, Subventionen für den Privatsektor auszumerzen, zu den heilsamsten Aktivitäten der Kommission. Und Monti zeigt sich hartnäckig.

Vor zwei Jahren handelte die Kommission eine Vereinbarung mit der Bundesregierung aus, um die staatlichen Garantien, die Landesbanken wie die WestLB – zum Nachteil ihrer privaten Konkurrenten – derzeit genießen, bis zum Jahr 2005 abzuschaffen. Der Europäische Gerichtshof hat nun in dem Verfahren gegen die Westdeutsche Landesbank festgestellt, dass Darlehen oder Kapitalspritzen, die unterhalb des marktüblichen Satzes verzinst werden, eine Staatshilfe darstellen.

Das Wesentliche bei dem Fall WestLB ist der Sieg des Prinzips. Der Fall kam vor Montis Amtszeit als Wettbewerbskommissar aufs Tapet, doch er wird ihm bei seinem weiteren Vorgehen gegen die in Europa immer noch zu stark verbreitete Subventionierung von Unternehmen des Privatsektors zweifellos als juristischer Trost dienen.

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