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Rund um die Uhr. Zweitjobber sitzen auch abends oft über ihren Papieren.Foto: dpa

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Wirtschaft: Morgens Mitarbeiter, abends Chef Worauf bei Nebenjobs

zu achten ist

Zwei Millionen Menschen bauen sich in Deutschland jedes Jahr ein zweites berufliches Standbein auf. Das zumindest schätzt die Förderbank KfW. Beliebt sind Nebenjobs vor allem im Dienstleistungsbereich. So machen etwa Köche nach getaner Tagesarbeit noch das Buffet für abendliche Geburtstagsparties, IT-Spezialisten gestalten nach Feierabend noch Internetseiten.

Grundsätzlich kann sich jeder mit jedem Job neben dem Beruf selbstständig machen. Allerdings gibt es für bestimmte Tätigkeiten Einschränkungen, sagt Rechtsanwalt Bernd Jaquemoth aus Nürnberg. Die Faustregel ist recht simpel: In Berufsfeldern, in denen es eine Meisterausbildung gibt, herrschen meistens auch Einschränkungen.

Wer eine Nische für sich findet, darf jedoch nicht immer gleich loslegen. Unter Umständen muss der Nebenjob angemeldet werden. Zudem sollte der Hauptarbeitgeber informiert werden. „Ein grundsätzliches Nebentätigkeitsverbot des Hauptarbeitgebers ist unzulässig“, sagt jedoch sagt Hildegard Reppelmund vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag.

Allerdings gilt noch, dass Arbeitnehmer ihre Freizeit oder ihren Urlaub nutzen müssen, um sich zu erholen. Deswegen hat der Chef durchaus mitzureden, wenn sein Angestellter wegen einer nebenberuflichen Tätigkeit übernächtigt ins Büro kommt und sich nicht konzentrieren kann. Außerdem ist es unzulässig, während einer Krankschreibung der nebenberuflichen Tätigkeit im Vollzeitumfang nachzugehen. „Wer zu krank für den Hauptjob ist, ist auch zu krank für nebenberufliche Tätigkeiten“, sagt Reppelmund.

Auch die Standortwahl für eine nebenberufliche Selbstständigkeit läuft nicht immer ohne Probleme ab. „In einem reinen Wohngebiet kann ich Tätigkeiten ausüben, die mein Umfeld nicht beeinträchtigen“, sagt Jaquemoth. Statiker oder Journalisten, die ihr Büro in den eigenen vier Wänden haben, müssen lediglich ihren Vermieter informieren. Dabei gilt: Niemand darf jemandem verbieten, in seiner Wohnung etwa als Rechtsanwalt zu arbeiten. Aber schon ein Architekt mit regem Publikumsverkehr kann Probleme bekommen.Berit Waschatz/dpa

Literatur: Thomas Hammer:, Nebenberuflich Selbstständig, 180 Seiten, 9,90 euro, ISBN 978-3-940580-87-0. Der Ratgeber kann bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer 0211 3809555 oder im Internet unter www.vz-ratgeber.de bestellt werden

Berit Waschatz, dpa

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