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MÜNDLICH, SCHRIFTLICH, PRAKTISCH: So wird man Küchenmeister

IHK-PRÜFUNG Im ersten schriftlichen Prüfungsteil des Küchenmeisters „Grundlegende Qualifikationen“ geht es um Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern und Unternehmensführung. Im zweiten schriftlichen Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ werden Kenntnisse in den Bereichen Mitarbeiterführung und -förderung, Planung von Abläufen, Produkte beschaffen und pflegen, Ernährungswissenschaft und Gästeberatung abgefragt.

IHK-PRÜFUNG

Im ersten schriftlichen Prüfungsteil des Küchenmeisters „Grundlegende Qualifikationen“ geht es um Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern und Unternehmensführung. Im zweiten schriftlichen Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ werden Kenntnisse in den Bereichen Mitarbeiterführung und -förderung, Planung von Abläufen, Produkte beschaffen und pflegen, Ernährungswissenschaft und Gästeberatung abgefragt. Es folgt eine mündliche Prüfung über ein Fallbeispiel. Der letzte Teil ist die praktische Prüfung, bei der der angehende Küchenmeister aus einem vorher nicht bekannten Warenkorb innerhalb von zwei Stunden den Arbeitsplan für ein Fünf-Gänge-Menü schreibt und dann umsetzt. Außerdem muss auch die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK abgelegt werden.

INFORMATIONEN

Auskünfte zu den erwähnten Lehrgängen gibt es bei der Deutschen Hotelakademie unter Tel. 0800- 3422100 oder www.dha-akademie.de

Bei der IHK-Berlin kann man sich unter Tel. 030- 31510814 informieren. ffe

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