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Ständige Begleiter. Auf Smartphones sammeln sich viele persönliche Daten an. Foto: Reuters

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Multimedia-Handys: Smart, aber unsicher

Bereits jeder Vierte besitzt ein internetfähiges Mobiltelefon. Doch die Geräte bergen Gefahren, findet Verbraucherministerin Ilse Aigner.

„Ich bin ja selbst auch ständig im Netz“, sagt Ilse Aigner. Und auch sie könne sich gar nicht mehr vorstellen, wie es früher ohne war. Aber Online-Banking mit dem Smartphone, so weit geht die Verbraucherministerin nicht. „Leider haben Smartphones derzeit noch nicht das gleiche Sicherheitsniveau wie Notebooks“, konstatiert die CSU-Politikerin. So forderte Aigner am Dienstag anlässlich des „Safer Internet Days“: „Die Verbraucher erwarten zu Recht, dass das Schutzniveau bei mobilen Diensten und Geräten genauso hoch ist wie bei stationären Endgeräten.“

Hintergrund ist, dass immer mehr Menschen in Deutschland internetfähige Multimedia-Handys verwenden. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Ministeriums nutzen 26 Prozent der deutschen Verbraucher Smartphones, bei den unter 30-Jährigen sind es sogar fast 60 Prozent. Inzwischen sind nach Angaben des Branchenverbands Bitkom 43 Prozent aller in Deutschland verkauften Handys Smartphones – Tendenz steigend. Das Problem: Die schnell wachsende Zahl an Nutzern lockt auch immer mehr Betrüger an. So hat zum Beispiel das Unternehmen Kaspersky Lab, Spezialist für Schutzprogramme und Antivirensoftware, die ersten Schadprogramme für Smartphones im September 2010 entdeckt. Dann schnellte die Zahl von 40 bis 50 im Dezember 2010 auf knapp 1200 im Dezember 2011 nach oben. „Dieser Anstieg war enorm“, sagt Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky. Während es früher viele unterschiedliche Geräte und verschiedene Betriebssysteme gab, können sich die Angreifer heute auf wenige Plattformen konzentrieren und dabei immer mehr Nutzer erreichen. „Mit 67 Prozent des gesamten Schadsoftwarevolumens entfällt der größte Teil auf Android“, sagt Funk von Kaspersky. Android ist das von Google initiierte Betriebssystem, das inzwischen auch am meisten verbreitet ist. „Die Gefährdung für das Smartphone kommt fast ausschließlich über die Apps“, erläutert Funk. Apps sind die beliebten Zusatzprogramme, die man sich – häufig kostenlos – aus dem Internet herunterladen kann. Meist unbemerkt gelangen so auch die Schadprogramme auf das Gerät. „Die Schadensszenarien unterscheiden sich kaum von denen beim PC“, meint Funk. Vor zehn Jahren wurden PC-Besitzer bei der Einwahl ins Internet über teure Dialer abgezockt, heute finde die Abzocke über kostspielige Premium-SMS statt. „Die Geschichte wiederholt sich, aber die Entwicklung ist viel schneller“, sagt Funk.

„Die Schutzmechanismen bei Smartphones sind noch nicht so ausgereift“, sagt auch Peter Schoo vom Fraunhofer Aisec für Angewandte und Integrierte Sicherheit. „Und es kommen über die Apps neue Infektionswege hinzu.“ Schoo sieht noch ein drittes Problem: Die App-Nutzer wollen möglichst schnell ihre Anwendungen herunterladen, die Mobilfunkbetreiber könnten sie aber nur mit großer Zeitverzögerung ausliefern, wenn sie jede App vorher prüfen wollten, die Gerätehersteller wiederum wollen den Nutzern nicht vorschreiben, welche Anwendungen sie auf ihren Geräten nutzen dürfen. „Es gibt also niemanden, der sich des Problems annimmt“, sagt Schoo.

Die Politik hat sich das jedoch vorgenommen. So will Verbraucherministerin Aigner bestimmte Kostenfallen im mobilen Internet abstellen. Ein Beispiel: Heute ist es möglich, dass man mit dem Smartphone im Internet eine Seite ansteuert und dort über die Telefonnummer identifiziert wird. Ohne dass der Nutzer zusätzliche Angaben macht, wird dann die Telefonrechnung mit einem beliebigen Betrag belastet. Zwar entsteht so gar kein gültiger Vertrag, doch der Nutzer muss die illegale Abbuchung zunächst einmal bemerken und dann zurückfordern – häufig weiß er nicht einmal, von wem. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die sich derzeit im Vermittlungsausschuss befindet, soll das abgestellt werden, kündigt Aigner an. Dann soll der Nutzer der Identifizierungsfunktion zu anderen Zwecken als zur Telefonabrechnung widersprechen können.

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