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Wer besonders schnell ist an der Börse, kann besonders viel Geld verdienen. Der Hochfrequenzhandel ist dabei ein Instrument.

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Update

Nahrungsmittel und Hochfrequenzhandel: EU setzt Spekulanten neue Grenzen

Ab 2017 reguliert die EU Nahrungsmittel- und Hochfrequenzhandel deutlich schärfer. Und auch Privatanleger sollen mehr Sicherheit erfahren.

Fast zweieinhalb Jahre nach Vorlage des Gesetzesentwurfs und einer neunstündigen Marathonsitzung haben sich die EU-Staaten mit dem Europaparlament auf die „Mutter aller Finanzmarktregulierungen“ verständigt. So nennt der dafür zuständige CSU-Abgeordnete Markus Ferber das Gesetzespaket „Mifid“, das die bisher kaum überwachten Märkte für Finanzprodukte neuen Spielregeln unterwirft. „Das Problem der unregulierten Märkte“, sagte Ferber in Straßburg, „ist damit gelöst“. Der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier sagte: „Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem sichereren, transparenteren und verantwortungsvolleren Finanzsystem.“ Er setze darauf, dass mit den neuen Regeln das in der Krise verloren gegangene Vertrauen gerade kleiner Anleger wiederhergestellt werden könne.

Ein Kernstück der Reform, die nach der formalen Verabschiedung in den kommenden Wochen 2017 in Kraft treten wird, ist die Schaffung einer neuen Marktplattform. Bisher nämlich werden – vereinfacht gesagt – Aktien und andere Wertpapiere an Börsen gehandelt, Finanzprodukte wie Termingeschäfte dagegen vor allem direkt zwischen den Finanzhäusern auf deren sogenannten „Trading floors“ vertrieben. So konnten sich ohne Wissen der Aufsichtsbehörden gewaltige Systemrisiken aufbauen. Nun wird Ferber zufolge eine Art „Sammelbecken für alle bisher unregulierten Märkte und Handelsplattformen“ entstehen – mit den entsprechenden Informations- und Transparenzpflichten normaler Börsen.

Wer keinen Weizen verarbeitet, darf auch keine Ernte kaufen

Das führt auch dazu, dass erstmals die Spekulation mit Nahrungsmitteln eingedämmt werden kann. Das An- und Verkaufen zukünftiger Ernten hatte beispielsweise 2008 weltweit zu einem rasanten Preisanstieg bei Reis geführt und die Versorgung der Menschen gerade in Entwicklungsländern gefährdet. Finanzmarktakteuren, die gar keine direkte Verwendung für das Produkt nachweisen können, wird es künftig verboten, mehr als eine bestimmte Menge davon zu halten. Im Klartext: Unternehmen, die keinen Weizen verarbeiten, dürfen nicht eine ganze Weizenernte aufkaufen. Aber auch diejenigen, die einen Rohstoff wirklich benötigen, dürfen sich nicht weit über Bedarf eindecken. Nach einer längeren Übergangszeit könnten sie von 2020 an auch für Mineralöl und Gas gelten.

Wie die genauen Höchstgrenzen berechnet werden, soll nun die EU-Aufsichtsbehörde Esma in Paris ausarbeiten, die dafür personell aufgestockt wird. Darin, dass die eigentliche Festlegung aber von nationalen Behörden gemacht wird, sieht die Entwicklungsorganisation Oxfam allerdings ein mögliches Schlupfloch. Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold sprach von einem „großartigen Sieg für das Bürgerengagement in Europa“.

Strengere Regeln gelten auch für Finanzberater

Deutlich erschwert wird auch der sogenannte Hochfrequenzhandel, bei dem Computer bei geringsten Preisunterschieden und auf Basis mathematischer Algorithmen Tausende von Kauf- und Verkaufsorders in einer Sekunde tätigen. Zwar wird es die ursprüngliche geplante Mindesthaltedauer nicht geben, doch wurde ein anderes Mittel gefunden, um den Handel zu entschleunigen. Es wird für jedes Papier, wiederum von der Pariser EU-Aufsicht, eine sogenannte „tick size“ festgelegt. Das bedeutet, dass der Computer erst von einem bestimmten Preissprung an tätig werden darf. Zudem enthält das Gesetz die Pflicht, Algorithmen vorab prüfen zu lassen. Kommt es dennoch zu einem maschinell bedingten Börsencrash wie in New York 2010, wird automatisch der Handel unterbrochen.

Für Käufer von Finanzprodukten, in vielen Fällen also auch Privatanleger, gibt es ebenfalls entscheidende Verbesserungen. So muss künftig klar definiert werden, für welche Kunden ein Produkt geeignet ist. Der Berater muss zudem ausdrücklich erfragen, wie risikobereit ein Interessent ist. Zusätzlich besteht nach Inkrafttreten des Gesetzes für Finanzberater die Pflicht, ein Kundengespräch schriftlich zu protokollieren oder telefonisch aufzuzeichnen. Den Kauf eines hochriskanten Finanzprodukts etwa darf ein Berater dann nur abwickeln, wenn ein Kunde trotz eines gegenteiligen Ratschlags darauf beharrt. Ein generelles Provisionsverbot, das es in den Niederlanden und Großbritannien gibt, um keine falschen Anreize für Finanzberater zu setzen, wird es allerdings nicht geben. Darüber entscheidet jeder Mitgliedstaat weiter selbst.

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