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Wirtschaft: Namensaktien bekommen mehr Gewicht - Gesetzgeber verabschiedet Gesetz

Die Bundesregierung will das deutsche Aktienrecht modernisieren und der zunehmenden Bedeutung der Namensaktie anpassen. Das Bundeskabinett stimmte nach Angaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch einem Entwurf für ein "Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung" zu.

Die Bundesregierung will das deutsche Aktienrecht modernisieren und der zunehmenden Bedeutung der Namensaktie anpassen. Das Bundeskabinett stimmte nach Angaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch einem Entwurf für ein "Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung" zu. Damit sollen die Regelungen für Namensaktien denen für die in Deutschland bisher gängigeren Inhaberaktien weitgehend gleichgestellt werden.

Inhaberaktien sind nur noch in wenigen Ländern Standard, bei ihnen bleiben die Anteilsbesitzer anonym. Dagegen sind Namensaktien auf den Namen des Besitzers ausgeschrieben. Dies ist wichtig, um die Aktionäre besser und direkter ansprechen zu können und im Falle von Übernahmen einen Überblick über die Eigentümerstruktur zu haben.

Däubler-Gmelin sagte im Bundestag, das neue Gesetz werde den Weg bereiten, um die Stimmrechtsausübung der Aktionäre bei Hauptversammlungen sehr viel direkter und damit letztlich einmal ohne den Umweg der Stimmvollmacht für Banken zu machen. Für beide Aktienarten soll künftig, anders als bislang, die offene und verdeckte Stimmrechtsausübung - etwa durch eine Vollmacht des Aktionärs an einen Beauftragten - möglich sein. Diese Vollmacht soll auch auf elektronischem Wege erteilt werden können. Die Ministerin stellte sich hinter die Bitte der Wirtschaft, das neue Gesetz im Bundestag noch vor der Hauptversammlungssaison 2001 zu verabschieden.

Bei dem Gesetzentwurf geht es auch darum, dass durch die zunehmende Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien der Datenschutz der einzelnen Anteilseigner ohne eine Änderung nicht mehr gewährleistet erscheint. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnt in diesem Zusammenhang schon seit einiger Zeit vor dem "gläsernen Aktionär". Viele Großunternehmen wie DaimlerChrysler, Lufthansa, Deutsche Bank und Deutsche Telekom haben bereits umgestellt, da international die Namensaktie dominiert und sie Voraussetzung für die Börsenzulassung am besonders wichtigen US-Aktienmarkt ist.

Das neue Gesetz ist eine Reaktion auf den Anpassungsdruck, dem der deutsche Finanzmarkt und die deutschen Aktiengesellschaften in allen Bereichen des Aktien-, Börsen- und Kapitalmarktrechts unterliegen, und ein Schritt in einer Reihe von geplanten Änderungen im Wirtschaftsrecht. In dem Gesetz wird unter anderem der Umfang der Aktionärsdaten, die ins Aktienregister eingetragen sind, neu bestimmt. Zugleich wird laut Däubler-Gmelin der Befürchtung von Aktionären Rechnung getragen, dass ihre in den Unternehmen gespeicherten Daten für unkontrollierbare Zwecke einseh- und nutzbar werden. Das Einsichtsrecht wird für die Aktionäre auf die eigenen Daten beschränkt.

bfr

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