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NETZENTGELTE: Illegale Ausnahmen

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Befreiung großer Stromverbraucher von den Netzkosten gekippt. Die Netzkostenbefreiung für Unternehmen sei nichtig, erklärte das OLG am Mittwoch.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Befreiung großer Stromverbraucher von den Netzkosten gekippt. Die Netzkostenbefreiung für Unternehmen sei nichtig, erklärte das OLG am Mittwoch. Der Bundestag hatte 2011 in einer Verordnung beschlossen, dass stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten befreit werden können. Dafür gebe es keine ausreichende gesetzliche Grundlage, befanden die Richter. In Brüssel kündigte ebenfalls am Mittwoch die EU-Kommission eine Überprüfung der Ausnahmeregelung für stromintensive Industrien an. Tsp

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