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Wirtschaft: Neue Aktien bringen frisches Kapital

Bei Kapitalerhöhungen haben Aktionäre ein Vorkaufsrecht / Bezugsrechte an der Börse handelbarVON PETER HEINWenn nichts Unvorhergesehenes passiert, dann dürften die VW-Aktionäre in den nächsten Wochen Post von ihrer Depotbank erhalten.Darin steht nicht etwa, wie gut es dem Automobilkonzern geht, die Mitteilung hängt jedoch eng damit zusammen.

Bei Kapitalerhöhungen haben Aktionäre ein Vorkaufsrecht / Bezugsrechte an der Börse handelbarVON PETER HEINWenn nichts Unvorhergesehenes passiert, dann dürften die VW-Aktionäre in den nächsten Wochen Post von ihrer Depotbank erhalten.Darin steht nicht etwa, wie gut es dem Automobilkonzern geht, die Mitteilung hängt jedoch eng damit zusammen.Weil die Automobile aus Wolfsburg zur Zeit weggehen wie die warmen Semmeln, braucht der Konzern frisches Kapital für neue Investitionen.Er führt deshalb eine Kapitalerhöhung durch.Kapitalerhöhung heißt: Eine Aktiengesellschaft beschafft sich frische Finanzmittel durch die Ausgabe neuer Aktien.Natürlich hätte das VW-Management stattdessen auch zur Bank gehen und einen Kredit aufnehmen können.Doch die kreditgebenden Banken achten darauf, daß Eigen- und Fremdkapital in einem angemessen Verhältnis zueinander stehen und bei größßeren Investitionen auch die Aktionäre angemessen am unternehmerischen Risiko beteiligt werden.Hat sich daß Management zu einer Kapitalerhöhung entschlossen, geht es zuerst darum, den Bezugspreis für die neuen Papiere festzulegen.Dabei ist Fingerspitzengefühl gefordert.Einerseits wäre zum Beispiel die VW-Verwaltung schlecht damit beraten, angesichts eines aktuellen Börsenkurses von rund 1300 DM die Aktien zum Nennwert von 50 DM zu verschleudern.Üblicherweise werden deshalb neue Aktien mit einem Aufgeld, auch Agio genannt, emittiert.Andererseits muß man den Aktionären die zusätzliche Beteiligung am Unternehmen auch schmackhaft machen.In der Regel wird deshalb ein Ausgabekurs gewählt, der unterhalb des Börsenkurses liegt.In diesem Fall steht den Aktionären ein sogenanntes Bezugsrecht zu, das heißt, sie besitzen eine Art Vorkaufsrecht.Der Grund: Durch die Kapitalerhöhung steigt die Gesamtzahl der Aktien, und dadurch wird das Aktienkapital verwässert.Zieht ein Aktionär bei der Kapitalmaßnahme nicht mit, sinkt dementsprechend sein Anteil am Grundkapital und damit auch der Wert seiner Aktienposition.Andererseits könnten bei einem freien Verkauf fremde Anleger günstiger an die Papiere kommen als die alten Anteilseigner - ein klarer Vermögensnachteil.Neben dem Bezugspreis ist deshalb auch das Bezugsverhältnis wichtig.Es gibt an, wieviel neue Aktien der Aktionär beziehen muß, um seinen Anteil zu halten.Bei eine Kapitalerhöhung von zehn auf elf Mill.DM zum Beispiel ist das Bezugsverhältnis zehn zu eins.Dementsprechend kann der Aktionär pro zehn Aktien in seinem Depot eine neue kaufen.Natürlich sind die Aktionäre nicht verpflichtet bei der Kapitalerhöhung mitzuziehen.Sie können auch ihre Bezugsrechte an der Börse verkaufen.Dafür haben sie in innerhalb einer festgelegten Bezugsfrist Zeit.

PETER HEIN

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