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Genauer hinschauen - die europäischen Banken sollen mehr Sicherheiten schaffen.

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Neue Bankenregeln: Weniger Raum zum Zocken

Nach monatelangem Gezerre ringen sich die EU-Finanzminister zu neuen Kapitalregeln für Banken durch – und hoffen nun aufs Parlament.

Als Konsequenz aus der Finanzkrise stehen den 8300 Geldinstituten in Europa einschneidende Veränderungen bevor. Um bei finanziellen Schwierigkeiten nicht mehr so schnell den Steuerzahler zu Hilfe rufen zu müssen, sind die Banken künftig verpflichtet, größere Kapitalreserven für den Verlustfall bereitzuhalten. Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich Europas Finanzminister am Dienstag auf eine gemeinsame Position zur neuen EU-Eigenkapitalrichtlinie, mit der die internationalen Vorgaben des sogenannten Basel-III-Pakets umgesetzt werden. „Das zeigt, dass Europa seine Hausaufgaben macht“, sagte die dänische Ministerin und amtierende Ratspräsidentin Margarethe Vestager. In den nun anstehenden Verhandlungen mit dem Europaparlament könnten die Regeln noch weiter verschärft werden.

Der nun ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass Banken vom kommenden Jahr an bis 2019 einen größeren und besseren Kapitalstock aufbauen müssen, um gegen Kreditausfälle gewappnet zu sein. Bisher mussten sie insgesamt acht Prozent Eigenkapital vorhalten – wovon nur zwei Prozent sogenanntes hartes Kernkapital sein mussten, das unter anderem aus eigenen Aktien der Bank sowie einbehaltenen Gewinnen besteht und vollständig eingesetzt werden kann, um Verluste auszugleichen. Diese Pflichtquote steigt nun auf 4,5 Prozent an. Statt zwei sind künftig nur noch 1,5 Prozent „weiches“ Kernkapital zulässig, zu dem unter anderem sogenannte stille Einlagen zählen, mit denen mehrere Bundesländer bei ihren Landesbanken engagiert sind. Statt vier werden nur noch zwei Prozent „Ergänzungskapital“ anerkannt, Geld, das nur nachrangig zur Verfügung steht.

Zu den weiterhin acht Prozent Eigenkapital, die künftig von höherer Güte sein sollen, werden mit Basel III jedoch zwei zusätzliche Reserven gebildet. Der „Kapitalerhaltungspuffer“ muss ebenfalls aus hartem Kernkapital bestehen und wird schrittweise auf 2,5 Prozent des Risikowerts aufgebaut. Im Ergebnis führt das dazu, dass im Jahr 2019 statt bisher zwei dann insgesamt sieben Prozent hartes Kernkapital vorgeschrieben sind. Wie gut gefüllt der „antizyklische Kapitalpuffer“ sein muss, entscheiden die Bankaufseher in jedem EU-Mitgliedsland je nach Konjunkturlage. In guten Zeiten sollen die Banken mit bis zu 2,5 Prozent der Risikosumme zusätzlich Kapital bilden.

Mit dem Kompromiss kommen die übrigen Mitgliedstaaten vor allem Großbritannien und Schweden entgegen. So erhalten die nationalen Aufseher die Möglichkeit, noch höhere Kapitalpuffer und andere Vorsichtsmaßnahmen anzuordnen. Großbritannien hatte hunderte Milliarden Pfund durch die Rettung seiner Banken verloren. Schwedens Minister Anders Borg sagte, der Umsatz des Bankensektors in seinem Land liege fünf Mal so hoch wie Schwedens Wirtschaftsleistung. Die EU-Kommission hatte dagegen argumentiert, zu viel nationaler Spielraum weiche den Binnenmarkt auf. Der komplizierte Kompromiss zu dem 800-seitigen Gesetzeswerk sieht deshalb vor, dass die EU-Finanzaufsicht oder die Finanzminister eingreifen dürfen, wenn andere Mitgliedstaaten unter einer nationalen Entscheidung leiden oder die landesspezifischen Polster bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

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