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Wirtschaft: Neue Beträge bei Umzugskosten absetzbar

ddpADNBei der steuerlichen Absetzbarkeit von Umzugskosten gelten seit Anfang Juli einige neue Regelungen.Darauf hat der Bund der Steuerzahler Brandenburg jetzt hingewiesen.

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Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Umzugskosten gelten seit Anfang Juli einige neue Regelungen.Darauf hat der Bund der Steuerzahler Brandenburg jetzt hingewiesen.So können die Kosten für zusätzlichen Unterricht der Kinder, der durch den Umzug bedingt ist, bis zu 2427 Mark pro Kind abgesetzt werden.Vorher lag die Grenze bei 2030 Mark.Dabei können die Aufwendungen für Unterricht bis zur Hälfte des Höchstbetrages in voller Höhe und darüber hinaus bis zu drei Vierteln berücksichtigt werden. Bei den sonstigen Umzugskosten stiegen die Pauschbeträge, die anstelle des Einzelnachweises geltend gemacht werden können.Für Ledige erhöht sich der Pauschbetrag von 953 auf 966 Mark.Ein Anstieg von 1907 auf 1932 Mark ergibt sich für Verheiratete.Für jede weitere Person, die zusätzlich zum Ehegatten im Haushalt des Umziehenden lebt, geht sich der Pauschbetrag um sechs auf 426 Mark nach oben.

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