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Wirtschaft: Neue Norm erleichtert Übersetzern die Arbeit

DIN 2354 hilft bei der Suche nach dem geeigneten ÜbersetzerVON CLAUDIA SCHAUMBURGVertrauen ist gut, Kontrolle besser.So die Devise von Firmen oder Privatpersonen, die sich eine Leistung kaufen.

DIN 2354 hilft bei der Suche nach dem geeigneten ÜbersetzerVON CLAUDIA SCHAUMBURGVertrauen ist gut, Kontrolle besser.So die Devise von Firmen oder Privatpersonen, die sich eine Leistung kaufen.Ratlosigkeit herrscht, wenn sie in Chinesisch oder Russisch auf Papier stehen soll - und Übersetzung heißt.Wie läßt sich der "Übersetzungsauftrag" denn besser handhaben? Hilfe winkt mit der neuen DIN-Norm 2354.Unternehmen als auch Übersetzern will sie das Prozedere erleichtern, den Fall "Übersetzung" für beide klarer und überschaubarer machen. Doch zum Telefonhörer muß der Auftraggeber auf jeden Fall greifen, einen Kundigen der gewünschten Sprache finden.Hier sah er sich bislang vor Fragezeichen."Übersetzer" darf sich schließlich betiteln, wer übersetzt, und auch das Branchenbuch kennt keine Unterschiede.Geschützt ist die Bezeichnung nicht.Die Norm "Übersetzungsaufträge" nagelt daher fest, woran sich der Hilfesuchende halten kann: "Ausbildung", "fachliche Kompetenz" und "Berufserfahrung" des Lieferanten für die relevante Sprache streicht sie unter anderem heraus; der Kunde sollte sich beim Übersetzer danach eingehend erkundigen und - abwägen, denn ein konkretes Zeugnis, das all dies auf den Punkt bringt, kann die Norm nicht verlangen - schon mangels Vorhandenseins.Zeit spart der Suchende, wendet er sich an den Berufsverband, dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ): Ein von ihm zusammengetragenes Heftchen listet seine über 400 Mitglieder in Berlin mit Fachgebieten auf.Von Arabisch bis Vietnamesisch stehen 36 Landessprachen zur freien Wahl (Telefonnummer der Geschäftsstelle: 3 99 66 34). Nun werden Konditionen verhandelt.Denn das betreffende Schriftstück - ob Brief, ob Urkunde - soll für einen Preis X zu einem Termin Y in die Sprache Z übertragen werden.Das kaufmännische Prozedere beginnt: Nach der Anfrage kommt das Angebot und dann, im besten Fall, der Auftrag. Was alles zu terminieren ist, läßt sich durch Blättern in der Norm "Übersetzungsaufträge" nachvollziehen.Der Auftragnehmer in spe soll also erst um ein Fax mit einem Textstück bitten, zwecks Angebot.Sein Können - Berufserfahrung, fachliches Wissen, Ausbildung und die bestellte Qualität legt er als Richtschnur an.Das Übertragen eines Schriftstückes, beispielsweise, ins Estnische wird der Freiberufler oder das Übersetzungsbüro meist teurer machen - weil Konkurrenz kaum droht - als in die englische Sprache: "Meine Richtlinie liegt bei 2,50 DM pro Zeile für einfache englische Texte", gibt die Berliner BDÜ-Vorsitzende, Carmen von Samson, als Orientierung an.Dies gelte als Mittelwert.Der zweite Gradmesser: Die "Schwierigkeit" des Dokumentes, was Vokabular und Thema angeht.Sachkenntnis über Städtebau in Berlin kann der Auftraggeber beispielsweise einfordern, wenn der Übersetzer dies als sein Fachgebiet auflistet."Ständiges Weiterbilden auf diesem Gebiet gehört dazu", so von Samson.Das will natürlich entlohnt werden. All diese Erwartungen müssen rechtzeitig ausgelotet sein.Dieser Gedanke schwebt auch über der neuen Norm.Denn eine Übersetzung befriedigt um so mehr, je besser sich die Vertragspartner im vornherein über sie verständigen.Weiteres - über Gestalterisches und Formelles - will vereinbart sein.Mit der Norm als "Checkliste" in der Hand, kann sich der Kunde dies erleichtern.Zum Beispiel bei der Frage, ob sich der Übersetzer auf ein spezielles Vokabular, eine gängige Terminologie stützen soll.Denn hat der Unternehmer den Auftrag an den Sprachmittler unterzeichnet, hat sich die Sache damit - wie oft geglaubt - eigentlich noch nicht erledigt."Ohne Hintergrundwissen kann man heute kaum noch gute Arbeit leisten", bemängelt Kornelia Meyer-Pitsch, die an der Norm 2345 mitfeilte.Ein Wissensgefälle über das Dokument - oft technischen oder juristischen Inhalts - klafft zwischen den Parteien, verhindert oft besseres.Dem Sprachler schreibt die Norm deshalb Rechte fest: Auf nötige Fachunterlagen darf er beim Auftraggeber dringen und darauf, daß er ihm kompetente Ansprechpartner benennt, die im Zweifel Auskunft geben. Nützen kann die Norm beiden Seiten.So soll auch der Kunde auf einiges pochen können: Daß sich der Sprachler ausreichend über schon existente Übersetzungen von Fachbegriffen kundig macht, beispielsweise, und er Namen im Originaltext normalerweise nicht verändert."Diese Punkte können uns unterstützen, um gute Qualität zu liefern", erklärt Ingrid Schreiber, die als BDÜ-Vertreterin in der Kommission beim Deutschen Institut für Normung mit über den Inhalt abstimmte.70 bis 95 Prozent ihrer Ansprüche halte der professionelle Übersetzer aber ohnehin selbstverständlich ein. Freiwilligkeit bleibt dennoch das Prinzip."Niemand wird gezwungen, sich die Vorlage zum Maßstab zu machen", betont Gottfried Herzog, der sie als DIN-Ausschußvorsitzender mit Sprachendiensten von Unternehmen, Übersetzern und Verbandsvertretern zusammentrug."Die Anbieter werden sie jedoch schnell an die Unternehmen tragen", nimmt er an.Wer nach ihr arbeitet, kann eine entsprechende Zertifizierung kaufen und als Qualitätsbeweis benutzen.Auch international, denn die deutsche Norm soll nämlich als Vorläufer für eine europäische dienen.

CLAUDIA SCHAUMBURG

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