zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Neue Regeln für Hypothekenbanken

DÜSSELDORF (bfr/qdt/HB).Hypothekenbanken müssen ihr Kreditgeschäft am Kapitalmarkt refinanzieren und versuchen dabei, sich gegen verschiedene Risiken - wie Zinsänderungs- und Währungsrisiken - abzusichern.

DÜSSELDORF (bfr/qdt/HB).Hypothekenbanken müssen ihr Kreditgeschäft am Kapitalmarkt refinanzieren und versuchen dabei, sich gegen verschiedene Risiken - wie Zinsänderungs- und Währungsrisiken - abzusichern.Dazu setzen sie häufig Derivate wie beispielsweise Swaps ein (ein Tauschgeschäft, zum Beispiel wird ein Festzins für eine bestimmte Summe in einen variablen Zins getauscht).Dies wurde bisher vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) in Berlin als Absicherungsgeschäft betrachtet.

Natürlich können solche Derivate auch als Handelsgeschäfte getätigt werden, also nicht mehr zur Absicherung, sondern zur direkten Gewinnerzielung durch Spekulation - wie dies die Handelsabteilungen der Geschäftsbanken tun.Den Hypothekenbanken sind diese Handelsgeschäfte laut Hypothekenbankgesetz verboten, sie führen - anders als die Geschäftsbanken-kein Handelsbuch, in dem am Ende jedes Geschäftstages die offenen Positionen notiert werden.Die sogenannten Handelsbuch-Institute müssen ihre offenen Positionen als Marktrisiken entsprechend ihrer Risikoeinstufung mit Eigenkapital (nach den Kapitaladäquanzregeln) unterlegen.Der Begriff Handelsbuch im Zusammenhang mit den Eigenkapitalgrundsätzen war mit der 6.Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG) eingeführt worden.Obwohl die Hypothekenbanken bisher gar kein Handelsbuch führen dürfen, könnten sie in Zukunft darauf verpflichtet werden.Denn das BAKred will entgegen einer früheren Einstufung auch die Hypothekenbanken als Handelsbuch-Institute betrachten.Das würde für die Baufinanzierer einen erheblichen technischen und organisatorischen Mehraufwand und auch -je nach den sich täglich ergebenden offenen Positionen - ein Mehr an Eigenkapital erfordern.Wie das Handelsblatt erfahren hat, hat das Aufsichtsamt den Verband deutscher Hypothekenbanken in Bonn in einem Schreiben zu einer Stellungnahme in dieser Sache bis zum 5.März aufgefordert.

Noch im April vergangenen Jahres hatte das BAKred die bisherige Regelung bestätigt, diese Ansicht aber nun offenbar revidiert.Beim Verband ist ein Arbeitskreis dabei, Meinungen der Mitgliedsinstitute einzuholen und eine Stellungnahme zu erarbeiten.Verbandsgeschäftsführer Dieter Bellinger sagte dem Handelsblatt, nach wie vor müsse man unterscheiden, ob Geschäfte als Handelsgeschäfte zur Gewinnerzielung oder als Absicherungsgeschäfte betrieben würden.Die Hypothekenbanken seien grundsätzlich an Transparenz interessiert und bestrebt, mit dem Aufsichtsamt eine akzeptable Lösung zu finden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false