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+ 1: Der Internetkonzern Google führt die Nutzerdaten aus seinen vielen Diensten zusammen.

© dapd

Neuer Datenschutz: Verbraucherschützer mahnen Google ab

Seit dem 1. März gelten bei Google neue Datenschutzregeln. Was der Internetkonzern als nutzerfreundlich anpreist, sehen Verbraucherschützer ganz anders - und leiten rechtliche Schritte ein.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar prüft nach eigenen Worten eine Klage gegen den US-Internetkonzern Google. Bei dem Unternehmen klafften „vollmundige Bekenntnisse zum Datenschutz und die tatsächliche Praxis weit auseinander“, sagte Schaar der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. „Wir werden unsere Prüfung zusammen mit den europäischen Datenschutzbehörden fortführen und dann überlegen, wie man Verstöße ahnden kann.“

Trotz rechtlicher Bedenken europäischer Datenschutzbehörden hatte Google zum 1. März seine Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen neu geregelt. Deshalb sei das Vertrauen in Google „schwer erschüttert“, sagte Schaar.

Google hat rund 60 Datenschutz-Bestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedene Google-Dienste zu einem einzigen Text zusammengeführt. Dafür verknüpft der Konzern aber auch die Daten seiner Nutzer aus allen diesen Angeboten miteinander. Betroffen von den neuen Regeln sind vor allem Nutzer mit einem Google-Konto.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat Google wegen der Neuregelung abgemahnt. Der Text sei einerseits übersichtlicher und verständlicher als frühere Datenschutzregeln. Andererseit sei er gespickt mit Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“, kritisierte der Verband am Montag.

Der Nutzer wisse am Ende nicht, wozu genau er seine Zustimmung erteile und wozu nicht. Nach Auffassung der Verbraucherschützer fehlt damit die Voraussetzung für eine rechtskonforme Datenschutzerklärung. Google hat laut Bericht bis 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Bundesdatenschützer Schaar warnte außerdem Unternehmen vor einem sorglosen Einsatz der sogenannten Cloud-Dienste, bei denen Computerprozesse auf externe Server verlegt werden. Unternehmen seien verantwortlich für ihre Mitarbeiterdaten und müssten sicherstellen, dass weder Hacker noch ausländische Behörden Zugriff auf sie bekämen. Unternehmen sollten deshalb schon aus rechtlichen Gründen sehr genau hinschauen, bevor sie Daten in eine Datenwolke verlagerten, sagte Schaar.

Cloud Computing, das Rechnen in der Wolke, gilt als die Technologie der Zukunft. Dabei sind Anwendungen nicht mehr auf einem festen Rechner installiert, sondern ins Internet ausgelagert. Die Sicherheit der Daten bei dieser Technologie ist das Thema der am Dienstag beginnenden Hightech-Messe Cebit in Hannover. (AFP)

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